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Staat als Preistreiber auf dem Bodenmarkt

Laut einer deutschen Wissenschaftlerin treibt auch der Staat die Bodenpreise auf dem Markt nach oben, und zwar mit Umweltgesetzen, agrarpolitischen Vorgaben und steuerlichen Aspekten.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Rolle des Staates bei der Entwicklung der landwirtschaftlichen Kauf- und Pachtpreise hat die Leiterin des Thünen-Instituts für Betriebswirtschaft, Prof. Hiltrud Nieberg, thematisiert. Der Staat sei „ein Treiber auf dem Bodenmarkt“, sagte die Wissenschaftlerin beim Fachgespräch des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) vergangene Woche in Berlin. Sie verwies auf eine Reihe steuer- und umweltrechtlicher sowie agrarpolitischer Regelungen, die tendenziell preissteigernd wirkten.

Zurückhaltend äußerte sich Nieberg zu Forderungen nach stärkerer Regulierung des Bodenmarktes. So ist nach ihrer Einschätzung noch nicht abschließend geklärt, wie die verschiedenen außerlandwirtschaftlichen Akteure mit ihren jeweiligen Geschäftsmodellen und Aktivitäten auf dem Bodenmarkt zu bewerten sind.

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Verstärkte Anstrengungen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme mahnte der Vorstandsvorsitzende des BLG, Volker Bruns, an. Auch er sieht insbesondere den Staat in der Pflicht. Gerade bei öffentlichen Bundes- und Landesverkehrswegeträgern gebe es große Vorbehalte gegen die Umsetzung von innovativen Kompensationsmaßnahmen, kritisierte Bruns. Seiner Auffassung nach wären entsprechende Leitlinien, mindestens jedoch eine freiwillige Selbstverpflichtung der öffentlichen Maßnahmenträger, angebracht. Gleiches gelte bei Maßnahmen der Energiewende im Rahmen des Ausbaus der Stromtrassen

Viehdichte Regionen betroffen

Nieberg zählt die Möglichkeit zur steuerfreien Reinvestition von Veräußerungsgewinnen bei Bodenverkäufen nach § 6b Einkommenssteuergesetz ebenso zu den Gründen für steigende Bodenpreise wie die Vorschriften zur Gewerblichkeit in der Veredlungsproduktion und die günstige Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens im Rahmen der Erbschaftssteuer, das Investoren anziehe.

Erhebliche Auswirkungen schreibt die Institutsleiterin umweltrechtlichen Anforderungen und insbesondere der Düngeverordnung zu. Höchstmengen bei der Ausbringung von organischen Düngern, der Wegfall der Derogation sowie die Einbeziehung von Gärresten in die Nährstoffobergrenzen leisteten vor allem in viehdichten Regionen einen spürbaren Beitrag zur Preisentwicklung auf den Kauf- und Pachtmärkten. Dies gelte auch für die Förderung der Biogaserzeugung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und der damit einhergehenden stärkeren Flächenkonkurrenz um Rohstoffe.

Überwälzung der Direktzahlungen

Schließlich verwies Nieberg auf den Einfluss der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Sie geht davon aus, dass im Durchschnitt 50 % bis 60 % der Direktzahlungen mittel- und langfristig auf die Pachtpreise überwälzt werden. Diese Überwälzung nehme dabei mit steigender Kenntnis der Verpächter über die Zahlungen im Zeitablauf zu. Die stellvertretende Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats für Agrar- und Ernährungspolitik räumte ein, dass auch Agrarumweltmaßnahmen preissteigernd wirkten, verwies aber auf Gestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung dieser Effekte.

Skeptisch äußerte sich Nieberg gegenüber einer stärkeren Konditionalisierung der Direktzahlungen, wie sie im Zusammenhang mit der Umsetzung der Brüsseler Vorschläge für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 diskutiert wird. So werde die Festlegung eines hohen Mindestanteils nichtproduktiver Flächen weiteren Druck auf den Bodenmarkt ausüben. Vor diesem Hintergrund sei es besser, einen „attraktiven Mix“ an Maßnahmen in den sogenannten „Eco-schemes“ anzubieten und in der Maßnahmengestaltung die regionalen Opportunitätskosten zu berücksichtigen.

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