Gute Nachricht aus Brüssel für die europäischen Landwirte: Staatliche Beihilfen im Agrarsektor für Notfallsituationen in Krisenzeiten oder Entschädigungen bei Tierseuchen oder Schäden von geschützten Tierarten - wie dem Wolf - können ab sofort je Landwirt von bis zu 25.000 Euro rasch und unbürokratisch ausgezahlt werden in eigener Regie der EU-Mitgliedstaaten. Dies teilte sie EU-Kommission am Freitag in Brüssel mit.
Bei der sogenannten „De-minimis“-Regelung müssen Mitgliedstaaten die Beihilfen nicht anmelden oder die Zustimmung der EU-Kommission einzuholen. Aufgrund der geringen Höhe verstoßen derartige Beihilfen weder gegen die EU-Wettbewerbsregeln noch gefährden sie den EU-Binnenmarkt.
Beihilfen werden von 15.000 auf 25.000 Euro erhöht
Der Beihilfehöchstbetrag, der je Betrieb über einen Zeitraum von drei Jahren verteilt werden kann, wird von 15.000 auf bis zu 25.000 Euro angehoben. Um mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, verfügt jedes EU-Land über einen nationalen Höchstbetrag, den es nicht überschreiten darf.
Jede nationale Obergrenze wird auf 1,25 Prozent der jährlichen landwirtschaftlichen Produktion des Landes in demselben Dreijahreszeitraum festgelegt (gegenüber 1 Prozent in den derzeit geltenden Vorschriften). Dies entspricht einer Anhebung der nationalen Obergrenze um 25 Prozent.
„Durch die Anhebung des Beihilfehöchstbetrags für Landwirte werden die nationalen Behörden mehr Flexibilität haben und in der Lage sein, gefährdete Landwirte schneller und wirksamer zu unterstützen. In einigen Fällen werden die Beihilfebeträge, die den einzelnen Landwirten gewährt werden können, um 66 Prozent angehoben“, erklärte EU-Agrarkommissar Phil Hogan in einer am Freitag veröffentlichten Pressemitteilung.