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Stall-Eindringlinge freigesprochen

Das Amtsgericht Haldensleben (bei Magdeburg) hat am Montag drei Aktivisten der Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) freigesprochen. Sie waren wegen Hausfriedensbruchs angeklagt, weil sie in einen Schweinemastbetrieb in Sandbeiendorf in Sachsen-Anhalt eingestiegen waren.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Amtsgericht Haldensleben (bei Magdeburg) hat am Montag drei Aktivisten der Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) nach §34 StGB „Rechtfertigender Notstand" freigesprochen. Sie waren wegen Hausfriedensbruchs angeklagt, weil sie 2013 in einen Schweinemastbetrieb mit 63.000 Tieren in Sandbeiendorf  in Sachsen-Anhalt eingestiegen waren.

 

Aufgrund der Missstände in der Tierhaltung war das Betreten der Ställe durch die Aktivisten gerechtfertigt, urteilte das Gericht. ARIWA hatte die Aufnahmen 2013 veröffentlicht. Die Bilder zeigten zahlreiche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, auch die zuständige Veterinärbehörde bestätigte im Nachhinein das Vorliegen von Ordnungswidrigkeiten.


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"Wir begrüßen es sehr, dass ein Gericht in Deutschland das Leid von Schweinen als gewichtigen Notstand anerkennt. Auch wenn die Richterin betonte, dass es sich bei ihrem Urteil um eine Einzelfallentscheidung handelt, ist diese von großer Bedeutung für die aktuelle Debatte um die Aufnahmen aus den Ställen führender Agrarfunktionäre", erklärte ARIWA nach dem Urteil.


Animal Rights Watch teilt die vor Gericht geäußerte Auffassung der Angeklagten, dass Anzeigen bei Veterinärbehörden höchstens dann verfolgt werden, wenn sie mit einer Veröffentlichung solchen Filmmaterials verbunden sind. Darüber hinaus sei solches Filmmaterial unabdingbar für einen ehrlichen gesellschaftlichen Diskurs über die Tierhaltung. "Das ist das einzige, womit wir jemals aus diesem flächendeckenden Tierleid herauskommen können. Wer wirklich keine Ausbeutung von Tieren mehr möchte, muss über einen Wandel der Landwirtschaft hin zu bio-veganem Landbau sprechen", so der Verein.


Erfreut über das Urteil zeigte sich auch die Tierrechtsorganisation PETA. „Das Urteil bestätigt, dass die Dokumentation von Tierquälerei, die sonst weiter im Verborgenen stattfinden würde, für die Durchsetzung von Tierrechten unerlässlich ist und kein strafbares Verhalten darstellen kann.“ (Az. 3 Cs 224/15)

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