Die FDP-Bundestagsfraktion will im Bundestag will Tierrechtsverbänden, die Stalleinbrüche begehen, die Gemeinnützigkeit entziehen lassen. Einen Antrag unter dem Titel „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“ bringt die FDP im Mai in den Bundestag ein.
Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, „darauf hinzuwirken, dass Körperschaften, welche gegen geltende Strafgesetze verstoßen, zu einem Rechtsbruch aufrufen oder einen Rechtsbruch nachträglich zu rechtfertigen versuchen grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen dürfen“, schreibt die FDP in dem Antrag, den sie Anfang der Woche beschlossen hat. Er soll Mitte Mai in den Bundestag eingebracht und danach im Agrarausschuss beraten werden.
„Wer tatsächlich ernsthaft über Tierschutz und -haltungsbedingungen diskutieren möchte, darf Extremisten nicht auf den Leim gehen“, begründete der der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Gero Hocker den Antrag. Als Beispiel nannte Hocker die Tierrechtsorganisation PETA. „Diese wurde von Deutschen Gerichten und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bereits vor Jahren zur Einstellung der Kampagne 'Der Holocaust auf Ihrem Teller' verurteilt und rechtfertigt bis in die Gegenwart öffentlich Gesetzesverstöße wie Stalleinbrüche und Sachbeschädigung“, sagte Hocker. Wer dauerhaft und in vollem Bewusstsein gegen die Regeln des Gemeinwesens verstoße, dürfe nicht weiterhin in den Genuss der Gemeinnützigkeit kommen, forderte er.
PETA habe unter dem Deckmantel des Tierschutzes ein Geschäftsmodell zum Einwerben von Spenden entwickelt, argumentiert Hocker weiter. „Verstöße gegen Gesetze und Auflagen zur Sicherstellung von Tierschutzstandards zu ermitteln und zu ahnden ist Aufgabe von Behörden und der Justiz, nicht von privatrechtlichen Vereinen“, sagte er.
Die Problematik werde durch die unterschiedliche Rechtsauslegung der Finanzämter der Länder erschwert, in deren Zuständigkeit der Beurteilung der Gemeinnützigkeit fällt, begründet die FDP in ihrem Antrag ihr Anliegen. Die Bundesregierung solle daher sich dafür einzusetzen, dass die Abgabenordnung auf eine einheitliche Rechtsauslegung hinarbeitet.