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„Stalleinbrüche gibt es nicht“: Tierrechtler kritisieren Agrar-Berichterstattung

Tierrechtler von „Tierfabriken-Widerstand“ behaupten in einem Papier mit dem Titel „Wer hat Angst vor Stalleinbrechern?“, dass es rein rechtlich gesehen keine Einbrüche von Aktivisten in Ställe gäbe. Das Wort wäre eine Propaganda-Erfindung der Agrarmedien und Lobbyisten. Eine Auswertung der Berichte soll das beweisen.

Lesezeit: 4 Minuten

Tierrechtler von „Tierfabriken-Widerstand“ behaupten in einem aktuellen Papier mit dem Titel „Wer hat Angst vor Stalleinbrechern?“, dass es rein rechtlich gesehen überhaupt keine Einbrüche von Aktivisten in Ställe gäbe. Dies wäre eine Propaganda-Erfindung der Agrarmedien und Lobbyisten.


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Dass der Kampf gegen Stalleinbrüche nun auch im Koalitionsvertrag steht, begründet „Tierfabriken-Widerstand“ mit der „Angst“ der Agrarbranche. Dagegen habe die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bereits klargestellt: „Bei Stalleinbrüchen handelt es sich nicht um ein eigenes Delikt, gleichwohl kommen Straftatbestände wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung (z.B. von Türen) und Diebstahl (z.B von Tieren) in Betracht“.


Laut den Tierrechtler dürfe daher nur von „unerlaubtem Eindringen in ein Gebäude“ gesprochen werden. „Was die Große Koalition also vermeintlich – auf juristische Komplexität verzichtend – effektiver ahnden will sind Hausfriedensbrüche in Tierställe mit eventuell einhergehender Sachbeschädigung“, so die Gruppe in ihrem Papier weiter.


Darin bemerken die Gegner allerdings auch, dass der „Gegenwind von der Agrarseite“ innerhalb des letzten Jahres zugenommen habe. Insbesondere die Gerichtsverfahren um Animal Rights Watch hätten zu einer Zunahme der Berichterstattung bekannter Agrarzeitschriften geführt, heißt es. Die Autoren des Berichts listen dazu genau auf, wie oft und wann die Zeitschriften über Stalleinstiege geschrieben haben.


Zudem wollen sie Textbausteine und Argumentationen gefunden haben, die Politiker, Agrarverbände und Medien stets aufs Neue verwenden:

  • Es geht den Tierrechtsaktivisten nur um Sensationslust, Eigenwerbung, Spendengelder und nicht um das Wohl der Tiere – dass die Aufnahmen manchmal erst Wochen später veröffentlicht werden ist ein Beweis dafür.
  • Die Behörden sind zuständig und müssten nur informiert werden. „Sie würden die Betriebe auffordern, Fehlverhalten abzustellen und damit auch umgehend im Sinne des Tierschutzes handeln.“
  • Beim Eindringen in Ställe wird mutwillig in Kauf genommen, dass unter den Tieren Unruhe und Panik entstehen - und dass Krankheiten eingeschleppt werden könnten.
  • Landwirte hätten Angst, Stalleinbrüche seien ein traumatisches Ereignis für betroffene Landwirte und deren Familien. Dass Aufnahmen für immer im Netz kursieren führt zu einer andauernden Belastung.
  • Der Naumburger Freispruch ist ein Freibrief für Aktivisten, in Ställe einzudringen. Im Prinzip dürfe man jetzt bloß auf Grund einer Vermutung in Büros, Wohnungen und beim Nachbarn einsteigen und filmen.
Insbesondere den Punkt mit der Traumatisierung der Bauern halten die Tierrechtler für nicht glaubwürdig. So habe es zuletzt vielfach Diebstähle von Tieren – insbesondere in Ostdeutschland – gegeben. Darüber wurde berichtet, jedoch nie, dass die betroffenen Bauern anschließend traumatisiert seien, heißt es weiter. Zitiert wird in diesem Zusammenhang Brandenburgs Bauernpräsident Henrik Wendorff. Dieser habe gesagt, es gebe in seinem Bundesland doppelt so viele Viehdiebstähle wie Stalleinbrüche von Tierrechtlern in ganz Deutschland.

 

„Tierfabriken-Widerstand“ ärgert sich zudem darüber, dass die landwirtschaftlichen Zeitungen bei der Berichterstattung nachgestellte Beispielbilder vom Stalleindringen zeigten, anstatt die tatsächlich darin aufgenommenen Missstände. top agrar online etwa verwende stets „manipulative Beispielbilder“. Zur Veranschaulichung zeigt der Bericht unerlaubt die top agrar-eigenen Lizenzbilder!


Und wenn in den Berichten der Agrarmedien auf event. Missstände eingegangen werde, dann würden diese „manipuliert diskreditiert“. Stets fehle jedoch der Bezug zur industriellen Tierhaltung. „Bewusstes Weglassen, da mittlerweile wohl kaum noch jemand glaubt, dass diese Bilder nicht echt und systematisch für die industrielle Tierhaltung sind. Stattdessen wird gefordert, das Eindringen in Ställe und das Erstellen der Aufnahmen zu erschweren“, ist in dem Papier zu lesen.


top agrar meint: Danke für die schöne Auflistung unserer Meldungen zu dem Thema und die große Beachtung in Ihrer Szene. Da bleiben wir natürlich dran und werden Sie auch künftig intensiv über das Eindringen und die Gerichtsverfahren informieren.

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