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Bauerndemo

Stegemann unterstreicht Widerstand der CDU/CSU-Agrarpolitiker beim Insektenschutzpaket

In Berlin demonstrieren am Dienstag erneut Bauern gegen das Insektenschutzpaket. Der CDU/CSU-Agrarsprecher Stegemann kündigt Widerstand im Bundestag an.

Lesezeit: 2 Minuten

Bei der Bauerndemo am Dienstag in Berlin hat der Agrarsprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Albert Stegemann, den Protestierenden für ihren Widerstand gegen das Insektenschutzpaket gedankt. Der Protest der Bauern gegen das Insektenschutzpaket käme in der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag an, sagte Stegemann bei der Kundgebung. Er sei eine Unterstützung für die Fraktion bei den Verhandlungen zum Insektenschutz im Naturschutzgesetz im Bundestag.

Auf den Zwischenruf von Landwirten, dass die Fraktion das gesamte Paket aus Naturschutzgesetz und Pflanzenschutzanwendungsverordnung zurückziehen sollte, antwortete Stegemann, dass das nicht ginge. „Wir können auch in der Agrarpolitik nicht allein Politik machen. Wir müssen mit dem Koalitionspartner Kompromisse machen. Wir sind nicht allein in der Regierung“, sagte Stegemann.

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Dennoch versprach er, dass seine Fraktion im Bundestag keine Zustimmung zu den Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz geben werde, wenn es nicht noch Änderungen daran gebe. „Wenn die Absprachen für das Bundesnaturschutzgesetz nicht eingehalten werden, werden wir dem nicht zustimmen und mit Nein stimmen“, sagte Stegemann vor den demonstrierenden Bauern am Dienstag in Berlin.

Für die Pflanzenschutzanwendungsverordnung ist hingegen jetzt der Bundesrat zuständig. „Wir können auf den Bundesrat nur noch meinungsbildend Einfluss nehmen“, sagte Stegemann.

Die Bundesregierung hatte am 10. Februar 2021 nach langem Ringen die Entwürfe zum Bundesnaturschutzgesetz und zur Pflanzenschutzanwendungsverordnung aus dem Insektenschutzpaket verabschiedet. Das Paket beinhaltet in der Verordnung Pflanzenschutzverbote in nationalen Schutzgebieten und für Grünland und Wald auch in FFH-Gebieten, den Ausstieg aus der Glyphosat-Nutzung bis 2024, Gewässerrandstreifen beim Pflanzenschutzeinsatz. Die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz sehen eine Unterschutzstellung von artenreichem Grünland und von bestimmten Streuobstwiesen als Biotop vor. Zudem gibt es Vorschriften zur Eindämmung der Lichtverschmutzung und zur insektenfreundlichen Landschaftsplanung.

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