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Steigende Alterskassen-Beiträge sorgen für Unmut: Was Landwirte dazu wissen sollten

In Zukunft werden die Beiträge zur Alterskasse voraussichtlich steigen. Hartmut Fanck, Leiter des Beitragsbereichs der SVLFG, erklärt die Hintergründe.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Beiträge zur Alterssicherung für Landwirte sollen steigen. Was genau ist der Hintergrund?

Fanck: Der Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssicherung der Landwirte 2021 prognostiziert tatsächlich für die Zukunft steigende Beiträge zur Alterskasse (Lesen Sie hier). Dies ist aber nicht auf weniger Beitragszahler oder einem „schlechteren Verhältnis“ von Beitragszahlern zu Rentenempfängern in der Zukunft zurückzuführen. Diese strukturwandel-bedingte Entwicklung ist für den Alterskassenbeitrag ohne Bedeutung. Entscheidend ist ausschließlich, wie sich der Beitragssatz und das Durchschnittsentgelt in der allgemeinen Rentenversicherung entwickeln.

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Fakt ist, dass die Zahl der Beitragszahler deutlich sinkt. Bleiben die Renten dennoch gesichert?

Fanck: Ja, denn die Finanzierung der Renten ist durch die sog. Defizithaftung des Bundes gesetzlich gesichert. Die Ausgaben, die nicht durch die Beiträge gedeckt werden, trägt der Bund.

Manch ein Landwirt würde lieber heute als morgen in die gesetzliche Rentenversicherung wechseln. Was erwidern Sie darauf?

Fanck: Die Alterssicherung der Landwirte unterscheidet sich in vielen Regelungen von der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei der Alterskasse werden zur Erfüllung von Wartezeiten für eine Rente auch Versicherungszeiten der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Umgekehrt ist das nicht der Fall. Zudem ist das Beitrags-Renten-Verhältnis bei der Alterskasse günstiger als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Konkret: Zahlt ein Vollerwerbslandwirt gleich hohe Beiträge in Alterskasse und gesetzliche Rentenversicherung, fällt die Alterskassenrente um 10 % höher aus als die gesetzliche Rente. Außerdem sichert nur die Beitragszahlung zur Alterskasse eine Betriebs-/Haushaltshilfe von der Alterskasse. Gerade für Nebenerwerbsbetriebe ist dies oft die einzige Möglichkeit, einen entsprechenden Schutz bei Krankheit zu erreichen. Besonders wichtig ist die Zahlung von Beiträgen auch, falls der Betriebsleiter oder dessen Ehepartner stirbt. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht zur Alterskasse ist also nicht nur von Vorteil und sollte daher gut überlegt sein. Im Übrigen ist eine Rückkehr in die Alterskasse nicht möglich, solange der Grund für die Befreiung fortbesteht.



Wichtig zu wissen ist auch, dass die Renten der Alterskasse wegen der Besonderheiten der Landwirtschaft - Stichwort: Altenteil - keine vollständige Absicherung zum Ziel haben. Vielmehr sind Renten der Alterskasse „nur“ auf den Bargeldbedarf des Altenteilers ausgerichtet. Alterskassenversicherte sollten deshalb neben der Beitragszahlung zur Alterskasse möglichst an ein weiteres Standbein der Altersvorsorge denken. Dies kann durchaus eine freiwillige Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung sein.

Auf der anderen Seiten bietet sich für gesetzliche rentenversicherte Nebenerwerbslandwirte und Ehepartner durchaus eine zusätzliche Absicherung über die landwirtschaftliche Alterskasse an. Die Alterskasse kann dabei einkommensschwächeren Landwirten und Junglandwirten mit einem Zuschuss zum Beitrag helfen.

Wie sehen Sie die Zukunft der Alterskasse? Mit welchen Veränderungen ist zu rechnen?

Fanck: In den Koalitionsverträgen der letzten und auch der aktuellen deutschen Regierung wird eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen thematisiert, ebenso auf europäische Ebene. Die Alterskasse ist eine solche Altersvorsorgepflicht für Selbständige, allerdings nur für die Landwirtschaft, Forstwirtschaft und den Gartenbau. Die Regelungen und die Erfahrungen der Alterskasse eignen sich dennoch als Muster für eine weitergehende Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen. Sollte es dann tatsächlich zu einer Absicherung aller Selbstständigen kommen, gilt es aus Sicht der Alterskasse und der Landwirte darauf zu achten, dass es keine Benachteiligungen des grünen Sektors z. B. hinsichtlich des Beitrags-Renten-Verhältnisses und der Finanzierung der Renten gibt. Eine Zusammenführung mit der gesetzlichen Rentenversicherung ist aus jetziger Sicht nicht zu erwarten, da die Systeme zu unterschiedlich sind.

In Zukunft wird die Alterskasse weiterhin u. a. am Ausbau der Präventionsangebote arbeiten. Schon aktuell werden z. B. das Präventionsprogramm „Stark gegen Stress“, ein Online-Selbsthilfetraining (GET.ON) und ein telefonisches Einzelfallcoaching zur Begleitung in schwierigen Lebenssituationen durch geschulte Psychologen angeboten. Diese Angebote wird die Alterskasse erweitern. Interessierte Mitglieder können uns anrufen unter 0561 785-10512.

Ist angesichts der steigenden Zahl an Nebenerwerbslandwirten damit zu rechnen, dass sich die Hürden für den Ausstieg aus der Alterskasse erhöhen?

Fanck: Ich rechne nicht mit zusätzlichen Hürden. Denn aus Sicht des Bundes wäre es schlicht unwirtschaftlich durch strengere Befreiungsregelungen mehr Beitragszahler zu schaffen. Denn aus fast jeder Beitragszahlung entsteht auch ein Rentenanspruch. Und da das Beitrags-Renten-verhältnis der Alterssicherung für Landwirte - wie erwähnt - recht günstig ist, müsste der Bund die Renten entsprechend bezuschussen. Anders könnte sich dies eventuell dann entwickeln, wenn es in Zukunft zu einer Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen kommen sollte.

Hintergrund: Landwirte sind pflichtversichert in der landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK). Das gilt grundsätzlich auch für Nebenerwerbslandwirte und Ehepartner von Landwirten, wobei sich beide Gruppen vielfach von der Alterskassenpflicht befreien lassen. Für Alterskassenversicherte beträgt der Monatsbeitrag aktuell 270 € bzw. 260 € (Ost). Über ein Jahr gezahlt, erwirbt ein Versicherter damit einen Rentenanspruch von derzeit 15,79 €/Monat bzw. 15,43 €/Monat (Ost). Für eine reguläre Altersrente müssen Versicherte mind. 15 Beitragsjahre absolviert haben, wobei Wartezeiten der gesetzlichen Rentenversicherung mitgezählt werden. Nach 35 Versicherungsjahren gibt es wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung die Möglichkeit auf eine vorzeitige Rente. Nach 45 Jahren kann diese auch ohne Abschläge ausgezahlt werden. Die Landwirtschaftliche Alterskasse ist Teil der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Die SVLFG ist der Sozialversicherungsträger des grünen Sektors und vereint die landwirtschaftliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), Kranken- und Pflegeversicherung (Krankenkasse und Pflegekasse) sowie die Alterssicherung der Landwirte (Alterskasse) unter einem Dach.

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