Der gefahrenbasierte Ansatz bei der Risikobewertung und den Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln in der EU wird zum Zankapfel vor der Welthandelsorganisation (WTO).
Eine Reihe von Staaten darunter die USA, Australien, Kanada, Kolumbien, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, sowie die Mercosur-Staaten Brasilien, Paraguay und Uruguay haben beim WTO-Rat für Warenverkehr Anfang Juli eine Beschwerde gegen den geltenden EU-Rechtsrahmen für Pflanzenschutzmittel eingereicht. Versuchen die Ankläger-Staaten, die Regeln in der EU zu Fall zu bringen?
Diese Staaten kritisieren den in der EU geltenden Rechtsrahmen für Pflanzenschutzmittel und den dazugehörigen gefahrenbasierten Ansatz als Grundlage der Risikobewertung. Moniert wird, dass diese Maßnahmen unnötig und unangemessen den internationalen Handel einschränken würden.
Der belgische christdemokratische Europaabgeordnete Pascal Arimont von der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat diesbezüglich eine parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission gerichtet, wie die Brüsseler Behörde mit diesem Vorwurf umgehen will.
Arimont: „Wie wird seitens der EU sichergestellt, dass trotz dieses Vorwurfs und der diesbezüglichen potenziellen Handelsstreitigkeiten die wirksamen EU-Pflanzenschutzbestimmungen nicht durch Handelsabkommen verwässert werden?“
Die angeführten Drittstaaten, mit denen derzeit Verhandlungen über Handelsabkommen mit der EU laufen führen in ihrer WTO-Klage an, dass die EU-Pflanzenschutzbestimmungen ein internationales Handelshemmniss darstellten.
Derzeit strengt die EU eine Reihe von Handelsabkommen mit Drittstaaten an oder hat bereits Verträge ausgehandelt. Darunter fallen die Handelsabkommen CETA mit Kanada sowie das Handelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur-Raum. Die WTO-Klage betrifft ebenso die laufenden Verhandlungen mit Australien sowie das geplante Handelsabkommen mit den USA.