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Steuerrecht

Steuerliche Gewinnglättung wird nun wirksam

Drei Jahre nach dem Beschluss wird die steuerliche Gewinnglättung jetzt wirksam. Sie gilt noch bis 2022. Der Bauernverband fordert nun eine Weiterentwicklung.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft wird endlich in das Einkommensteuergesetz aufgenommen. Die Regelung gilt rückwirkend ab 2016 und noch bis 2022. Damit wird die bereits 2016 im Rahmen des von der damaligen Regierungskoalition aufgelegten Hilfspakets zugunsten der Landwirtschaft beschlossene dreijährige steuerliche Gewinnglättung nach der erfolgten beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission erst jetzt wirksam. Am vergangenen Donnerstag verabschiedete der Bundestag dafür das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.

Anstelle der Bemessung der Einkommensteuer des aktuellen Steuerjahres wird künftig ein glättender dreijähriger Durchschnittsgewinn herangezogen. Auf Antrag des Steuerpflichtigen wird die Neuregelung rückwirkend ab 2016 anwendbar. Sie ist bis zum Jahr 2022 befristet. Mit dem Artikelgesetz werden zudem die bewertungsrechtlichen Sonderregelungen für bäuerliche Tierhaltungskooperationen weitestgehend in das Einkommensteuerrecht überführt.

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Keine Kapitalrücklage erforderlich

Der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Steuern und Finanzen im Ernährungsausschuss, Hans-Jürgen Thies, begrüßte die Regelung zur steuerlichen Gewinnglättung. Hierdurch bestehe für land- und forstwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit, die Steuerprogression bei schwankenden Gewinnen abzumildern. Entgegen der von vielen Seiten geforderten Risikoausgleichsrücklage hat die Gewinnglättung dem CDU-Politiker zufolge den Vorteil, dass keine Kapitalrücklage gebildet werden muss und sich diese somit positiv auf die Liquidität auswirkt. Die Effekte der Tarifermäßigung müssten nun genau beobachtet und bewertet werden. Auf dieser Grundlage werde man entscheiden müssen, „ob eine Entfristung in Zukunft sinnvoll erscheint“.

Tarifglättung zu Risiko- oder Gewinnrücklage weiterentwickeln

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, wertete die gefassten Beschlüsse positiv. Krüsken nannte die nach über drei Jahren endlich umgesetzte Tarifglättung „einen wichtigen Schritt zu einer Stärkung der einzelbetrieblichen Risikovorsorge“. Gerade in Zeiten zunehmender Wetterextreme und immer volatiler werdender Märkte seien allerdings weitere Rahmenbedingungen für das Risikomanagement erforderlich. Dazu zählt für den Generalsekretär die Weiterentwicklung der Tarifglättung zu einer Risiko- oder Gewinnrücklage.

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