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Stimmung gegen Saisonarbeit: Verband stellt Behauptungen von Gewerkschaft richtig

Das Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände zeigt sich verärgert über die Behauptungen von Gewerkschaftern gegenüber den Medien über schlechte Bedingungen für Saisonarbeiter.

Lesezeit: 4 Minuten

Seit Wochen kursieren in den Medien von der IG BAU und gewerkschaftsnahen Organisationen geäußerte Behauptungen, dass osteuropäische Erntehelfer unter unzureichendem Infektionsschutz und schlechten Arbeitsbedingungen die Ernte in Deutschland einholen würden. Das stört das Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände, das eine Richtigstellung veröffentlicht hat.

Mit dem Regierungsbeschluss, die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von 70 Tagen auf 102 Tage bzw. von drei auf vier Monate anzuheben, um zum Infektionsschutz Personalwechsel und somit Mobilität in der Pandemie zu verringern, hat sich die Pauschalkritik weiter verschärft, wie beispielsweise der Bericht am 28.4.2021 in Plusminus und ein Artikel in der TAZ vom 31.3.2021 zeigt.

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Infektionsschutz umfassend in den Betrieben umgesetzt

Es ist für das Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände nicht nachvollziehbar, dass Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, gegenüber der Frankfurter Rundschau „die Arbeit auf deutschen Feldern“ als "Hochrisikozone“ bezeichnet.

Bereits seit dem vergangenen Jahr hätten die Betriebe im Spargel- und Beerenanbau mehr als 800 € je Saisonarbeitskraft investiert, um dem gestiegenen Arbeits-, Infektions- und Gesundheitsschutz gerecht zu werden. In diesem Jahr entstünden zusätzliche Kosten für die Corona-Testungen in den Betrieben.

Die Corona-Arbeitsschutzregel, Arbeitschutzverordnung sowie die Arbeitsstättenrichtlinie regelten detailliert, was beim Infektionsschutz und damit Arbeitsschutz zu beachten ist. Weitere Mustervorlagen und Checklisten für Infektionsschutz- und Hygienekonzepte dienten zur Umsetzung in der Praxis, erinnert die neue Interessenvertretung der Anbauer.

Die Betriebsleiter hätten in weitere Unterkünfte, zusätzliche Transportmittel, weitere Schutzvorrichtungen und in Schnelltests investiert, um das Infektionsrisiko im Betrieb so gering wie möglich zu halten, so die Vertretung. Sollte es doch zu Infizierten kommen, würden sie Quarantäneunterkünfte vorhalten.

Versicherungsschutz für ausländische Saisonarbeitskräfte vorhanden

Bei den Spargel- und Beerenbetrieben gibt es in Deutschland laut dem Netzwerk eine fast flächendeckende Absicherung der sozialversicherungsfrei beschäftigten Saisonarbeitskräfte durch private Erntehelferversicherungen, die 96 % der Betriebe freiwillig abschließen und deren Kosten sie zu 100 % übernehmen.

Weiterhin sorgten zusätzlich 3 % der Betriebe teilweise für einen Versicherungsschutz, wie eine Umfrage ergab.

„Anhand dieser Zahlen zeigt sich, dass die Betriebe verantwortungsbewusst mit ihrem Personal umgehen. Ärztliche Behandlungskosten werden von diesen Versicherungen abgedeckt, müssen also nicht von den Saisonarbeitskräften übernommen werden“, betont Fred Eickhorst, Vorstand im Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände.

Nachgefragt bei der Versicherung

Dies bestätigt auch die Nachfrage bei Versicherungsdienstleistern, Manfred Hoffmann von der EUROPA Versicherung AG antwortete dem Netzwerk: „Der von der EUROPA Versicherung AG angebotene Versicherungsschutz für ausländische Saisonarbeitskräfte erfüllt alle vom Gesetzgeber formulierten Voraussetzungen.

Darüber hinaus stellt er eine bedarfsgerechte Absicherung für diese Zielgruppe dar. Diese lässt sich auch der geringen Quote für Ablehnungen von Leistungen (6,4% der beantragten Leistungen) entnehmen. Lediglich der Vollständigkeit halber weisen wir in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es in unseren Versicherungsbedingungen keinen Leistungsausschluss für Pandemie‘ gibt. Sämtliche Behandlungen im Zusammenhang mit einer COVID-19 Erkrankung sind vom Versicherungsschutz umfasst“, erklärte Hoffmann.

Unterbringungssituation auf den Betrieben

Für die Unterbringung würden die Spargel- und Beerenbetriebe die Arbeitsstättenrichtlinien sowie die Arbeitsschutzregel und Arbeitschutzverordnung einhalten. Ein Wohnstandard nach hiesigen Maßstäben anzusetzen sei ungerechtfertigt, da sich die Arbeitskräfte nur wenige Monate dort aufhalten und auch im Sinne der Arbeitnehmer die Kosten überschaubar bleiben müssen, kritisiert die Interessenvertretung der Bauern in ihrer Richtigstellung weiter.

Den Arbeitnehmern sei freigestellt, sich alternativ selbst um Unterkünfte (z.B. Pensionen für Monteure oder Mietwohnungen) zu kümmern. Es zeigt sich aber laut dem Verband, dass dies selten vorkommt, da die Arbeitskräfte die Unterkünfte auf den Höfen bevorzugen. Die Kosten seien deutlich niedriger, und der Standard sei durchaus ausreichend und mitunter besser als in den eigenen Häusern im Heimatland, heißt es.

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