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Streit um Düngeverordnung: Der zeitliche Druck ist raus!

Beim Nachschärfen der Düngeverordnung wird es keine schnellen Entscheidungen geben. EU-Kommission und Bundesregierung nehmen offenbar den Fuß vom Gaspedal. Auch bezüglich der 20 %igen Unterdüngung besteht mehr Verhandlungsspielraum als gedacht. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwartet jetzt von BMU und BMEL, dass dieser genutzt wird.

Lesezeit: 4 Minuten

Im Streit um die erneute Verschärfung der Düngeverordnung scheinen Brüssel und Berlin bemüht, bei den anstehenden Verhandlungen den extremen zeitlichen Druck aus dem Kessel zu nehmen. Die Kommission habe der Bundesregierung bislang keine zeitliche Frist gesetzt, bis wann diese Vorschläge zur Änderung der Düngeverordnung in Brüssel vorlegen müsse, zitiert Agra Europe einen Kommissionssprecher.

Das überrascht, hatte doch EU-Umweltkommissar Karmenu Vella Mitte März in einem Schreiben an Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner der Bundesregierung noch „nachdrücklich“ empfohlen, Änderungsvorschläge „bis Ende März 2019 zu übermitteln, um die Düngeverordnung so schnell wie möglich vollständig in Einklang mit dem EuGH Urteil zu bringen“.

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Auch das von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in den vergangenen Wochen immer wieder angeführte drohende EU-Vertragsverletzungsverfahren mit täglichen Strafzahlungen von über 850.000 € kommt wohl bei weitem nicht so schnell, wie insbesondere von Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens befürchtet. Man befinde sich zum „gegenwärtigen Zeitpunkt“ noch nicht in diesem Stadium, heiße es dazu aus Brüssel, berichtet Agra Europe.

Besteht Brüssel gar nicht auf 20 % Unterdüngung?

In der Diskussion um die geplante Nachschärfung der Düngeverordnung stößt die von der Bundesregierung gegenüber der Kommission angebotene 20 %ige Unterdüngung in den sog. roten Gebieten (hier liegt der Nitratgehalt im Grundwasser oberhalb des Grenzwerts von 50 mg/l) bei den Landwirten auf besonders großen Widerstand. Auch in diesem Punkt scheint es in Brüssel deutlich mehr Flexibilität zu geben, als von BMU und BMEL bislang dargestellt.

Nach einem Gespräch von Abgeordneten des Europaparlaments mit Umweltkommissar Vella in der vergangenen Woche hieß es in Brüssel, die Kommission werde „von der 20 % Grenze abweichen“ und „auf 15 % heruntergehen“, wenn Deutschland alternativ „verbindliche, regional maßgeschneiderte Maßnahmen“ vorlege. Dazu zählt der Kommissar offenbar unter anderem „verbindliche“ Investitionsprogramme zur Güllelagerung, die emissionsarme Ausbringung und die Gülleaufbereitung. Klöckner hat ein solches Programm bereits angekündigt.

Außerdem könne es klug sein, die seit 2018 geltende Stoffstrombilanzverordnung und deren Wirkungen bei den Verhandlungen „stärker in den Mittelpunkt zu rücken“, heißt es aus dem Umfeld des EU-Parlaments. Klargestellt wurde bei dem Gespräch zwischen den Abgeordneten und dem Umweltkommissar zudem, dass Brüssel Deutschland keine bestimmte Messmethode vorschreibe, mit der die sog. roten Gebiete abgegrenzt werden. Aber es müsse eine „angemessene“ Methode sein, die eine differenzierte Bewertung und Einstufung der jeweiligen Region bezogen auf die Nitratwerte zulasse.

Mortler sieht Bewegung in der Sache

„Endlich kommt Bewegung in die Sache“, freut sich die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Fraktion im Bundestag. Mortler führt dies auch auf die Gespräche führender Agrarpolitiker der Union mit EU-Parlamentariern zurück. Anfang April hatten sich die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gitta Connemann, Agrarsprecher Albert Stegemann und Mortler mit Europaabgeordneten und anderen einflussreichen Experten in Brüssel getroffen.

Die CSU-Politikerin ist nun zuversichtlich, „dass die Europäische Kommission und Deutschland eine solide Lösung in einem vernünftigen zeitlichen Rahmen erzielen werden“. Dabei gehe es darum, dem Schutz des Wassers ebenso gerecht zu werden wie den existenziellen Ängsten der Bäuerinnen und Bauern.

BMU und BMEL müssen nun liefern

Die Unionsfraktion erwartet von BMU und BMEL, dass man jetzt alle Eintragspfade von Nitrat in den Blick nimmt. Dazu gehören z.B. die Bodenausbringung von Klärschlämmen, Komposten und Gärresten, der Einsatz von Düngemitteln, Leckagen in Abwassersystemen und die Deposition von Stickstoffverbindungen aus der Luft. Das habe man den beiden Staatssekretären Flasbarth (BMU) und Aeikens (BMEL) klar zu verstehen gegeben, heißt es aus dem Umfeld der Fraktion. Man erwarte, dass die Bundesregierung die von der Kommission signalisierte Kompromissbereitschaft in den weiteren Gesprächen für den Schutz des Grundwassers und die deutschen Familienbetriebe nutzen werde.

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