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Streit um Klärschlamm als Düngemittel

Die Forderung Bayerns nach einem Verbot der Klärschlammverwertung in der Landwirtschaft hat der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) scharf kritisiert.

Lesezeit: 2 Minuten

Klärschlämme brauchten einen Vergleich mit mineralischen Düngern nicht zu scheuen; sie seien die meist untersuchten und kontrollierten Düngemittel, die in Deutschland zum Einsatz kämen, betonte der Vorsitzende des bvse-Ausschusses Bioabfall, Volker Hegewald, vergangene Woche in Bonn. Klärschlämme schnitten im Vergleich mit anderen biologischen Düngemitteln sehr positiv hinsichtlich ihres Verhältnisses von Nähr- zu Schadstoffen ab. Sie enthielten hohe Mengen der endlichen Ressource Phosphat, gab Hegewald zu bedenken. Darüber hinaus trügen sie durch ihre Gehalte an Huminstoffen, Huminsäuren und Fulvinsäuren entscheidend zur Bodenverbesserung und Wasserspeicherung des Bodens bei. Bayerns Umweltminister Otmar Bernhard hatte kürzlich EU-Umweltkommissar Stavros Dimas aufgefordert, die Klärschlammaufbringung europaweit zu verbieten oder zumindest den einzelnen Mitgliedstaaten eine nationale Verbotsmöglichkeit einzuräumen. Im Gegensatz zum bayerischen Umweltressort hält das Bundesumweltministerium die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm wegen der darin enthaltenen Nährstoffe sowohl aus volkswirtschaftlichen Gründen (Minderung der Importabhängigkeit) als auch im Interesse einer Kreislaufwirtschaft (Ressourcenschonung) für wünschenswert.


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In Deutschland fallen laut Angaben des Bundesumweltministeriums bei der Abwasserbehandlung jährlich etwa 2,3 Mio. t Klärschlamm in Trockensubstanz an, in dem etwa 50 000 t Phosphor enthalten sind. Der bvse hält die von Bayern propagierte Klärschlammverbrennung dementsprechend auch für Ressourcenverschwendung. Alle Versuche, Klärschlämme in die Verbrennung zu drängen, verursachten zudem unverhältnismäßig hohe Ausgaben für deren Lagerung, Entsorgung, Transport und Beseitigung. Das Resultat wären hohe zusätzliche Belastungen, die die Kommunen und damit die Gebührenzahler zu tragen hätten, erklärte Hegewald.

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