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topplus Was heißt "nachhaltig"?

Streit um Kriterien für BVVG-Flächen

Die Formulierung, dass Flächen der BVVG vorrangig an „nachhaltig bzw. ökologisch wirtschaftende Betriebe“ verpachtet werden sollen, sorgt für absolutes Unverständnis und erheblichen Unmut.

Lesezeit: 1 Minuten

Verkaufsstopp, Neuverpachtung nur noch an vorrangig nachhaltig beziehungsweise ökologisch wirtschaftende Betriebe und unentgeltliche Übertragung von 17.500 ha an Naturschutzorganisationen – auf diese Verwendung der 90.000 ha Restflächen der BVVG (Bundesverwertungs- und -verwaltungs GmbH) hatte sich die Ampelkoalition verständigt.

Die Crux: Über die genauen Kriterien, z. B. wann ein Betrieb als nachhaltig wirtschaftend gilt, herrscht offenbar weiter Unklarheit. Die in diesem Herbst aus­laufenden Pachtverträge auf gut 20.000 ha hat die BVVG nun zu 85 bis 90 % an Biobetriebe vergeben. Flächen, für die keine Gebote von Ökobetrieben vorliegen, sollen für eine Verpachtungszeit von einem Jahr offen ausgeschrieben werden, sodass auch konventionelle Landwirte zum Zug kommen können.

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