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Streit um Verordnungsentwurf zum Brandenburger Wassergesetz

Das neue Landeswassergesetz von Brandenburg erhitzt die Gemüter, weil der Gesetzgeber darin eine Vereinbarung mit den Wasserverbänden umgeht.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit scharfer Kritik haben die im Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) Brandenburg organisierten Verbände auf den am 9. August in die parlamentarische Unterrichtung gegebenen Verordnungsentwurf zum Landeswassergesetz reagiert. Sie monieren vor allem, dass die Verwaltung als Verfasser die gesetzlich vorgegebene Verpflichtung zur spürbaren Differenzierung der Beiträge für die Gewässerunterhaltungsverbände faktisch umgangen habe.

Mit dem bereits zum Dezember 2017 in Kraft getretenen, novellierten Wassergesetz hatte der Gesetzgeber festgelegt, dass die Gebühren für die Unterhaltungsverbände zum Anfang 2020 in einem mindestens dreistufigen Faktorenkorridor wirksam zu differenzieren sind und dabei die besonderen Bedingungen von Wald- und Wasserflächen, Agrarflächen sowie versiegelten Gebieten berücksichtigt werden.

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Der Verordnungsentwurf enthält jedoch laut den Landnutzern Differenzierungsfaktoren, die in ihrer Wirkung mehr oder minder der alten Gesetzeslage gleichkommen. Der Präsident des Landesbauernverbandes (LBV) Brandenburg, Henrik Wendorff, bezeichnete den Entwurf als „Stück aus dem politischen Tollhaus“. Der 2017 vereinbarte Konsens aller Akteure im ländlichen Raum werde dadurch konterkariert.

Der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst Brandenburg, Rudolf Hammerschmidt, äußerte den Eindruck, dass die Verwaltung sich mittlerweile rechtsstaatlich entkoppelt habe und längst ihre eigenen Gesetze mache. Der Entwurf ist für ihn ein „Dokument des blanken Unwillens, ein Schlag ins Gesicht des Parlaments und zudem fachlich blamabel“.

„Wir nehmen erneut zur Kenntnis, dass sich die Wasserverwaltung des Landes Brandenburg offensichtlich vollkommen verselbstständigt hat“, erklärte auch Thomas Weber, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes Brandenburg und Vorstand im Forum Natur. „Geradezu aberwitzig“ sei, dass mit der durch die Verwaltung vorgeschlagenen Lösung die Differenzierung faktisch nicht greife, gleichzeitig aber der Aufwand für die beitragserhebenden Kommunen und Verbände deutlich steigen werde. Weber sieht deshalb Brandenburgs Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger aufgerufen, unverzüglich „für Klarheit in seinem Haus zu sorgen“.

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