Der Deutsche Bauernverband (DBV) geht davon aus, dass mit den seit einigen Wochen geltenden neuen Vorschriften für gebeiztes Maissaatgut das Risiko eines erneuten Bienensterbens minimiert wird. Bei Einhaltung der Auflagen sei der Einsatz von insektiziden Beizmitteln im Mais gefahrlos möglich, so dass der Landwirtschaft auch in Zukunft wichtige Beizmittel zur Verfügung stünden, erklärte der DBV vergangene Woche in Berlin. Die Beizung gehöre zu den effektivsten Maßnahmen bei der Bekämpfung von Schädlingen, da sie unter kontrollierten Bedingungen nur dort gezielt erfolge, wo sie gebraucht werde. Die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Konsequenz aus der Bienenkatastrophe von 2008 verfügten Auflagen für insektizid gebeiztes Maissaatgut sehen laut DBV-Angaben unter anderem für die Saatgutwirtschaft hohe Anforderungen in Bezug auf die Abriebfestigkeit der Beizmittel vor. Zusätzlich sei die Aussaat von insektizid gebeiztem Saatgut mit pneumatisch mit Unterdruck arbeitenden Sägeräten nur noch erlaubt, wenn die eingesetzten Maschinen mit Vorrichtungen ausgestattet seien, die die erzeugte Abluft in oder unmittelbar auf den Boden leiteten. Grundsätzlich sollten die Landwirte Maschinen einsetzen, die vom Julius-Kühn-Institut (JKI) geprüft worden seien und in der "Liste der abdriftmindernden Maissägeräte" geführt würden. Neonicotinoide Beizmittel bleiben nach DBV-Angaben weiterhin nicht zugelassen.
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