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Studie prangert Tierleid in bayerischen Schlachthöfen an

Tierarzt Peter Scheibl wirft bayerischen Schlachtunternehmen vor, jedes vierte Schwein durch nicht sachgerechte Betäubung zu quälen. Manche Betriebe würden nur die Hälfte der gesetzlichen Vorgaben zur Betäubung erfüllen, berichten Süddeutsche Zeitung und Bayerischer Rundfunk.

Lesezeit: 6 Minuten

Tierarzt Peter Scheibl wirft bayerischen Schlachtunternehmen vor, jedes vierte Schwein durch nicht sachgerechte Betäubung zu quälen. Manche Betriebe würden nur die Hälfte der gesetzlichen Vorgaben zur Betäubung erfüllen, berichten Süddeutsche Zeitung und Bayerischer Rundfunk. Die Betäubungstiefe sei oftmals nicht ausreichend und nicht selten würden Tiere vor Schmerzen bei der Strombetäubung schreien. Teilweise habe es auch technische Probleme mit Betäubungsanlagen gegeben.

 

Im Idealfall wären Gas und Strom zwar geeignete Betäubungsmethoden vor der Schlachtung, so Scheibl weiter. Zumindest in Bayern sei das aber nicht immer der Regelfall, erklärte er. In einer Studie hatte der Veterinär zusammen mit Doktorandin Tanya Reymann von Januar 2014 an ein Jahr lang 20 der 30 größten Schlachtbetriebe Bayerns untersucht. Dabei ging es ursprünglich darum, ob eine Tierschutzkontrolle mit amerikanischen Formblättern sinnvoll sei. Wie die SZ weiter schreibt, seien die Wissenschaftler dann aber auf „brutale Einblicke“ hinter den Schlachthofmauern gestoßen, die ehrlicher seien, als jemals zuvor dokumentiert.


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So habe Reymann entdeckt, dass etliche Betriebe systemische Probleme mit der Betäubung von Tieren hätten. Sie habe viele rechtliche Verstöße gegen den Tierschutz gesehen. Die Süddeutsche Zeitung hat daraufhin zusammen mit dem Bayerischen Rundfunk einige der anonymisierten Schlachthöfe aus der Studie entschlüsselt. Dabei stellten die Reporter offenbar fest, dass die Tierschutzprobleme entgegen früherer Aussagen des bayerischen Verbraucherschutzministeriums nicht behoben sind.


Nicht drüber reden…


Am Montag soll das Ministerium eingeräumt haben, dass bei den Nachkontrollen der Betriebe „vereinzelt erneut gravierende Mängel“ und im Ergebnis immer noch „geringgradige bis mittelgradige Gesamtmängel“ festgestellt worden seien, schreibt die Zeitung weiter.


Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Schlachtbranche offenbar versucht hat, die Veröffentlichung zu verhindern. So berichtet die SZ, dass ein Schlachter mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Anbach gescheitert sei, die Herausgabe der Namensliste der untersuchten Betriebe zu untersagen. Das Gericht übergab sie den Reportern, allerdings ohne die Schlachthöfe den entdeckten Verstößen zuzuordnen.


Auch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wecke laut den Medienberichten den Eindruck, als sollte es die Studie am besten gar nicht geben. Nach Informationen der Zeitung dürften sich inzwischen auch die Studienleiter nicht mehr zu der Untersuchung äußern. Tanya Reymann etwa arbeitet inzwischen für die Regierung von Oberbayern. Die Behörden seien nach dem Bayern-Ei-Skandal vorsichtig geworden, ist zu hören.


Ehrliche Veterinäre unerwünscht?


Im weiteren Verlauf der Recherche konnten die Journalisten eine Amtsveterinärin dazu bewegen, aus ihrem Alltag zu berichten. Sie hat nach eigener Aussage zappelnde Schweine am Haken gefilmt. Wie die Tierärztin, die anonym bleiben muss, berichtet, spüre sie regelmäßig die Wut der Mitarbeiter, wenn sie das Schlachtband wegen eines „unqualifiziert getöteten Schweins“ anhalten und es zur weiteren Untersuchung aussortieren müsse. So ein Stopp koste das Unternehmen Zeit und Geld. Seit einer Gewaltandrohung eines Schlachters traue sie sich nicht mehr alleine ans Band.


Gegenüber der SZ beklagt sie auch, dass gemeldete Verstöße von ihr überhaupt nicht an die Vollzugsabteilung weitergeleitet würden. Und wenn, dann beteuere der Betreiber, dass es ein Einzelfall war. Wie die Reporter in der Tat feststellten, gebe es bei den amtstierärztlichen Kontrollen der letzten Jahre keine Vorkommnisse. Stets hätten die Behörden erst nach aufgedeckten Fällen Probleme eingeräumt, wie z.B. beim Mottinger Hof 2014, der nur die Hälfte der gesetzlichen Vorgaben zur Betäubung erfüllt haben soll. „Erst keine Mängel, dann ganz massive – wie kann das sein?“, fragt die Süddeutsche und erhält die behördliche Antwort, es handele sich um „situationsbedingte Fehlleistungen einzelnen Mitarbeiter“.


Scharf: Ab 2018 soll es eine neue Veterinärbehörde geben


Bayerns Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf stellte auf Anfrage von top agrar klar, dass Verstöße gegen den Tierschutz nicht hinnehmbar seien. "Tierschutzdefizite müssen dauerhaft abgestellt werden. Wir haben bereits ein umfassendes Maßnahmenbündel aufgelegt. Ich erwarte von den Schlachthofbetreibern, dass sie das geltende Recht konsequent einhalten", so die Politikerin am Donnerstag.


Ihrer Ansicht nach ist ist es die Pflicht der Betriebe, den Tierschutz nach den gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten. Die Betriebe hätten hier eine besondere Verantwortung. "Wir möchten die Kontrollen in Bayern noch schlagkräftiger gestalten. Die Kontrolle von komplexen Betrieben wird in Zukunft neu organisiert. Wir schaffen für die komplexen Betriebe eine neue starke und bayernweit zuständige Kontrollbehörde."



Wie der Sprecher des Ministeriums ergänzte, sollen große Schlachthöfe nach einem aktuellen Entwurf von der Reform der Veterinärverwaltung in Bayern umfasst sein. Im Ergebnis soll eine völlig neue Behörde für die Kontrolle komplexer Betriebe in Bayern entstehen. Neben den 71 Landkreisen würden auch die elf kreisfreien Städte ohne eigenes Veterinäramt in die Reform einbezogen. Die neue Behörde soll Anfang 2018 die Arbeit aufnehmen.


Um einen nahtlosen Übergang der Kontrollen von Schlachthöfen auf die neue Kontrollbehörde sicherzustellen, habe Ministerin Scharf bereits die Spezialeinheit des LGL mit der Durchführung eines neuen "Sonderkontrollprojekts Tierschutz" an Schlachthöfen beauftragt. Im Jahr 2017 würden im Rahmen des Projekts unter Leitung des LGL größere Schlachtbetriebe kontrolliert, heißt es aus München.


Aktuell führe das LGL bereits ein Kontrollprogramm in Schlachthöfen durch. Schwerpunkt sollen die Eigenkontrollsysteme der Schlachtbetriebe im Bereich Tierschutz sein. In allen größeren Schlachthöfen in Bayern überprüfe das LGL dabei, ob das verpflichtende betriebseigene Tierschutzkonzept tatsächlich in der Praxis durch das Betriebspersonal umgesetzt wird. Außerdem sei die Erstellung von neuen Schulungsunterlagen vorgesehen. Das Kontrollprogramm finde neben den Regelkontrollen durch die Behörden vor Ort statt.


Und um die Schlachthofbetreiber für ihre besondere Verantwortung zu sensibilisieren, habe im Juli 2016 mit Beteiligung des LGL eine Tierschutzfachtagung für alle größeren Schlachtunternehmen stattgefunden. Dabei habe man die Betriebe nachdrücklich auf ihre Verpflichtung zur Sicherstellung des Tierschutzes hingewiesen. Das Verbraucherschutzministerium hätte zudem seit Juni 2016 die Fortbildung des amtlichen Kontrollpersonals speziell im Tierschutz intensiviert.


Außerdem weist der Ministeriumssprecher auf laufende Regelkontrollen durch die zuständigen Behörden hin.

 

Das Ministerium habe im übrigen keine Mängel "eingeräumt", sondern die Öffentlichkeit am vergangenen Montag über den Abschluss weiterer Nachkontrollen in Schlachthöfen informiert. Die Ministerin hatte die Regierungen beauftragt, diejenigen Betriebe nachzukontrollieren, in denen bei vergangenen Kontrollen gravierende Mängel im Bereich Tierschutz festgestellt wurden, stellt der Sprecher weiter klar.


Die jetzt vorliegenden Ergebnisse zeigten nach einer Bewertung durch die zuständigen Behörden vor Ort im Ergebnis geringgradige bis mittelgradige Gesamtmängel und damit insgesamt eine Verbesserung der Tierschutzsituation. Allerdings wurden auch vereinzelt erneut gravierende Mängel festgestellt: von Managementfehlern im Umgang mit den Tieren bis hin zu Betäubungsfehlern in einem Betrieb.


Das Verbraucherschutzministerium habe nun die Regierungen aufgefordert, dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel ausnahmslos und nachhaltig abgestellt werden. Mündliche und schriftliche Anordnungen zur Mängelbehebung ergingen durch die zuständigen Behörden, auch Bußgeldverfahren wurden eingeleitet. Die aktuellen Kontrollen umfassten zehn Betriebe.

 

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