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Radikaler Kahlschlag

Supreme Court-Urteil: Trump kann US-Entwicklungshilfe nicht einfach stoppen

US-Präsident Trump hat bei seinen Bemühungen, Milliardenzahlungen an Entwicklungshilfe auszusetzen, eine Schlappe erlitten. Der Supreme Court stufte die Pläne als rechtswidrig ein.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Supreme Court, der oberste Gerichtshof der USA, hat mit knapper Mehrheit von fünf zu vier Stimmen die Anweisung von Präsident Donald Trump, vom Kongress beschlossene Milliardenbeträge an Entwicklungshilfe einzufrieren, als rechtswidrig eingestuft.

Ein Bezirksrichter, der die Regierung angewiesen hatte, die Zahlungen wieder aufzunehmen, muss nun aber klarstellen, „welche Verpflichtungen die Regierung erfüllen muss“. Er hatte am 25. Februar nach Klage zweier Hilfsorganisationen angeordnet, dass die rund 2 Mrd. $ (1,9 Mrd. Euro) für Hilfsarbeiten gezahlt werden müssten. Dagegen hatte die Regierung Berufung eingelegt.

Weg frei, die Zahlungen zu erzwingen

Das Urteil des Gerichtshofs verpflichtet die Trump-Regierung nicht dazu, sofort die Entwicklungshilfe zu zahlen. Sie ebnet aber dem Bezirksgericht den Weg dazu, diese Zahlungen zu erzwingen, wenn es genauere Angaben zu den Verträgen macht, die eingehalten werden müssen.

Die neue US-Regierung hat die Entwicklungshilfebehörde USAID, die unter Präsident John F. Kennedy 1961 gegründet wurde, ausgedünnt und den verbliebenen Teil dem Außenministerium zugeordnet. Rund 4.700 USAID-Mitarbeiter wurden laut Medienberichten beurlaubt und weitere 1.600 entlassen.

Zeitgleich wurden Verträge mit Organisationen ausgesetzt, die für USAID gearbeitet haben. Zahlungsverpflichtungen wurden ausgesetzt, und zwar teilweise auch für schon geleistete Hilfen. Elon Musk, der sich rühmte, die Behörde „geschreddert“ zu haben, hatte USAID zuvor als „ein Schlangennest radikaler linker Marxisten, die Amerika hassen“ bezeichnet.

Auch Landwirtschaft betroffen

Betroffen von dem Einfrieren der Entwicklungshilfe waren und sind auch landwirtschaftliche Betriebe in den Vereinigten Staaten. USAID leistet auch Nahrungsmittelhilfe. Die betreffenden Lebensmittel werden nach Angaben von USAID zu mehr als 40% direkt von amerikanischen Farmen eingekauft, so beispielsweise Weizen aus Kansas, Sojaöl aus Iowa oder Erdnussprodukte aus Georgia.

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