SVLFG stoppt vorläufig Bewilligung von Altersrenten
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Hofabgabeklausel in Teilen für verfassungswidrig erklärt hat (9/2018, S. 28), stoppte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihre Entscheidungen über Anträge auf Altersrenten.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Hofabgabeklausel in Teilen für verfassungswidrig erklärt hat, stoppte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihre Entscheidungen über Anträge auf Altersrenten. Und zwar unabhängig davon, ob Sie den Hof behalten oder ob Sie den Hof abgegeben haben und eigentlich gar nicht von der Hofabgabeklausel betroffen sind.
Die SVLFG argumentiert, dass ihr aufgrund des Urteils die Gesetzesgrundlage für diese Entscheidungen fehlt. Stellen Sie dennoch unbedingt einen Rentenantrag, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und die Wartezeit erfüllen – egal, ob Sie ihren Hof abgegeben haben oder behalten!
Die SVLFG teilt Ihnen dann mit, dass sie keine Bewilligung erteilt, bis der Gesetzgeber über die Hofabgabeklausel entschieden hat. Wie lange das dauern wird, ist nicht absehbar. Wenn die SVLFG Ihnen dann aber später Altersrente bewilligt, bekommen Sie diese rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung ausbezahlt.
Wollen Sie das nicht hinnehmen, bleibt Ihnen nur der Rechtsweg: „Sie haben die Möglichkeit, sechs Monate nachdem Sie den Rentenantrag gestellt haben, ohne vorherigen Widerspruch gegen die SVLFG, beim Sozialgericht eine Untätigkeitsklage einzureichen“, so die Rechtsanwältinnen Mechtild Düsing und Jutta Sieverdingbeck-Lewers aus Münster, welche die Verfassungsbeschwerden vor dem BVerfG führten.
Bei Erfolg würde die SVLFG verurteilt, eine Entscheidung über Ihren Antrag zu treffen. Ob es eine Möglichkeit gibt, vor Ablauf der Sechsmonatsfrist Klage gegen die SVLFG einzureichen, prüfen Juristen derzeit. Auf jeden Fall aber sollten Sie einen Rentenantrag stellen und sich das Datum im Kalender markieren, damit Sie spätestens sechs Monate nach Antragstellung eine Untätigkeitsklage einreichen können“, raten die Rechtsanwälte Gerald Lückemeier und Stephanie Wegmann (Hamm).
top agrar meint: Es ist für betroffene Landwirte nicht nachvollziehbar, dass die SVLFG sie auf ihre wohlverdiente Rente warten lässt. Und das sogar, wenn sie ihren Hof abgegeben haben! Landwirte und Verbände sollten jetzt Druck auf die SVLFG ausüben. Zudem muss der Gesetzgeber zügig handeln und für Rechtssicherheit sorgen, damit die Landwirte ihre Rente bekommen!
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Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Hofabgabeklausel in Teilen für verfassungswidrig erklärt hat, stoppte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihre Entscheidungen über Anträge auf Altersrenten. Und zwar unabhängig davon, ob Sie den Hof behalten oder ob Sie den Hof abgegeben haben und eigentlich gar nicht von der Hofabgabeklausel betroffen sind.
Die SVLFG argumentiert, dass ihr aufgrund des Urteils die Gesetzesgrundlage für diese Entscheidungen fehlt. Stellen Sie dennoch unbedingt einen Rentenantrag, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und die Wartezeit erfüllen – egal, ob Sie ihren Hof abgegeben haben oder behalten!
Die SVLFG teilt Ihnen dann mit, dass sie keine Bewilligung erteilt, bis der Gesetzgeber über die Hofabgabeklausel entschieden hat. Wie lange das dauern wird, ist nicht absehbar. Wenn die SVLFG Ihnen dann aber später Altersrente bewilligt, bekommen Sie diese rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung ausbezahlt.
Wollen Sie das nicht hinnehmen, bleibt Ihnen nur der Rechtsweg: „Sie haben die Möglichkeit, sechs Monate nachdem Sie den Rentenantrag gestellt haben, ohne vorherigen Widerspruch gegen die SVLFG, beim Sozialgericht eine Untätigkeitsklage einzureichen“, so die Rechtsanwältinnen Mechtild Düsing und Jutta Sieverdingbeck-Lewers aus Münster, welche die Verfassungsbeschwerden vor dem BVerfG führten.
Bei Erfolg würde die SVLFG verurteilt, eine Entscheidung über Ihren Antrag zu treffen. Ob es eine Möglichkeit gibt, vor Ablauf der Sechsmonatsfrist Klage gegen die SVLFG einzureichen, prüfen Juristen derzeit. Auf jeden Fall aber sollten Sie einen Rentenantrag stellen und sich das Datum im Kalender markieren, damit Sie spätestens sechs Monate nach Antragstellung eine Untätigkeitsklage einreichen können“, raten die Rechtsanwälte Gerald Lückemeier und Stephanie Wegmann (Hamm).
top agrar meint: Es ist für betroffene Landwirte nicht nachvollziehbar, dass die SVLFG sie auf ihre wohlverdiente Rente warten lässt. Und das sogar, wenn sie ihren Hof abgegeben haben! Landwirte und Verbände sollten jetzt Druck auf die SVLFG ausüben. Zudem muss der Gesetzgeber zügig handeln und für Rechtssicherheit sorgen, damit die Landwirte ihre Rente bekommen!