Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus +++ UPDATE +++

Bundesrat verlangt zahlreiche Änderungen an Neufassung der TA Luft

Wenn der Gesetzgeber nachbessert, genehmigt der Bundesrat die TA Luft. Die schärferen Regeln betreffen Ställe mit mehr als 1.500 Mastschweinen oder mehr als 30.000 Masthühnern.

Lesezeit: 6 Minuten

Der Bundesrat hat der neuen Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft am 28. Mai 2021 zugestimmt, allerdings nur unter der Bedingung von mehr als 200 Einzeländerungen am Rechtstext. Setzt die Bundesregierung diese vollständig um, kann sie die über 550 Seiten starke Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz in Kraft setzen.

Ausnahmen für Tierhaltungsanlagen gefordert

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf den Zeitdruck hin, der durch die EU-Vorgaben entstanden ist. Er bittet um zeitlich begrenzte Ausnahmen für Tierhaltungsanlagen, die faktisch nicht sofort nach Inkrafttreten der TA Luft in der Lage sein werden, die neuen Vorschriften umzusetzen.

Denn erstmals sieht die Verwaltungsvorschrift bundesweite Regelungen zum Schutz der Anwohner vor störenden Gerüchen vor. Große Tierhaltungsanlagen müssen künftig 70 % der Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus ihrer Abluft filtern. Dies betrifft Ställe mit mehr als 1.500 Mastschweinen oder mehr als 30.000 Masthühner.

Ausgleich der Zielkonflikte

Der Bundesrat würdigt in der Entschließung den wichtigen Beitrag, den die TA Luft zum Ausgleich möglicher Zielkonflikte zwischen Umwelt- und Tierschutz darstellt. Die Anpassung an den Stand der Technik begrüßt er dabei ausdrücklich - dadurch würden stickstoffsensitive Ökosysteme deutlich wirksamer vor den Einwirkungen durch gasförmiges Ammoniak geschützt.

Der Bundesrat bittet aber, die Kriterien für Tierhaltungsverfahren und -kategorien mit denen des geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichens zu harmonisieren - die Bezugsgrößen müssten der Tierschutznutztierhaltungsverordnung entsprechen. Die Bundesregierung soll hierfür Sorge tragen, damit für Betriebe und Vollzugsbehörden vollziehbare Regelungen geschaffen werden, die den gewünschten Umbau zu tierwohlgerechten Ställen befördern. Hierfür seien die bau-, brand- und katastrophenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

Hintergrund: Die TA Luft sieht strengere Begrenzungen für den Schadstoffausstoß von solchen technischen Anlagen vor, die immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssen. Sie definiert die zulässige Luftbelastung durch Ammoniak, Feinstaub oder Stickoxide sowie Höchstgrenzen für den Stickstoffniederschlag in der Umgebung einer Anlage. Zu den rund 50.000 betroffenen Anlagen gehören Abfallbehandlungsanlagen, Fabriken der chemischen Industrie und der Metallerzeugung, Zementwerke sowie große Anlagen der Nahrungsmittelindustrie. Neu sind Vorgaben für Anlagen, die erst seit Kurzem genehmigungsbedürftig sind - zum Beispiel Fabriken zur Herstellung von Holzpellets oder bestimmte Biogasanlagen.

-------

TA Luft: Bauernverband drängt auf Änderungen in wesentlichen Punkten

Der DBV warnt vor dramatischen Folgen der Gesetzesverschärfung bei der TA Luft. Bagatell- und Irrelevanzgrenzen dürften nicht eingeengt werden und Genehmigungsverfahren müssten einfacher werden. Von Agra Europe

Der Deutsche Bauernverband (DBV) bleibt bei seiner scharfen Kritik an der aktuell vorliegenden Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft).

In einem Brief an die Agrar- und Umweltminister sowie Chefs der Staatskanzleien der Bundesländer, der AGRA-EUROPE vorliegt, warnte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken vor der Abstimmung erneut vor den Folgen der geplanten Novelle, die nach derzeitigem Stand zu einem neuerlichen Beschleuniger des Strukturwandels zu werden drohe, ohne beim Tierwohl eine Weiterentwicklung zu ermöglichen.

Umweltausschuss torpediert gefundenen Kompromiss

Krüsken zufolge werden die bisher innerhalb der Bundesregierung gefundenen Kompromisse zwischen Luftreinhaltung, wirtschaftlicher Umsetzbarkeit und Vollzugstauglichkeit von Genehmigungsverfahren durch die Beschlüsse vom Umweltausschuss des Bundesrates konterkariert.

Diese führten zu einer massiven Verschärfung der ohnehin schon hohen Anforderungen, da hierdurch Lasten einseitig auf die Wirtschaft verlagert und Anforderungen für Genehmigungsverfahren drastisch verschärft würden, erklärte der DBV-Generalsekretär.

Der Bauernverband sieht die vorliegende Fassung der TA Luft mit den Ausschussempfehlungen als nicht geeignet an, die Modernisierung der Tierhaltung im Sinne von Tierwohl und Luftreinhaltung zeitlich, praktisch und finanziell tragbar voranzubringen.

Nachrüstung von Abluftreinigungsanlagen unverhältnismäßig

Nach seiner Einschätzung besteht daher in wesentlichen Punkten dringender Änderungsbedarf. Dies gilt ihm zufolge nicht zuletzt für den geplanten verpflichtenden Einbau von Abluftreinigungsanlagen und weitere Maßnahmen, die auch für Bestandsanlagen gelten sollen. Diese seien unverhältnismäßig, überforderten die meisten Betriebe wirtschaftlich und würden zu einem „immensen Strukturbruch in der landwirtschaftlichen Tierhaltung führen“, warnt der DBV. Er hält in diesem Punkt einen Bestandsschutz für „unbedingt erforderlich“.

Aus Sicht des Verbandes fehlt es bei der aktuellen TA Luft-Novelle auch an einer Abwägung zwischen den Belangen des Tierwohls und der Luftreinhaltung. Nötig sei eine Priorisierung der Tierwohlanwendungen bei Genehmigungsverfahren statt des derzeit vorgesehenen Ermessensspielraums für die Genehmigungsbehörden.

Bau- und Immissionsschutzrecht stehen sich gegenseitig im Weg

Der DBV beklagt zudem Inkompatibilitäten zwischen Bau- und Immissionsschutzrecht, die jegliche Weiterentwicklung der Tierhaltung in Frage stellten. Er fordert beim Rechtsrahmen Änderungen zugunsten eines Bestandsschutzes für Betriebe bei einer „Verbesserungsgenehmigung“.

Darüber hinaus verlangt der DBV, dass Bagatell- und Irrelevanzgrenzen in der TA Luft nicht weiter eingeengt und Genehmigungsverfahren so einfach wie möglich gehalten werden, um gerade auch kleineren Betrieben die Möglichkeit zur Weiterentwicklung ihrer Tierhaltungsbedingungen zu ermöglichen.

Weitere Verschärfungen bei der Verträglichkeitsprüfung von Stickstoff- und Säureeinträgen für Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebiete werden vom Bauernverband ebenso abgelehnt wie Verschärfungen der Anforderungen an Geruchsemissionen in Anhang 7 der TA Luft. Das Thema Bioaerosole sollte nach Auffassung des DBV sogar ganz aus der Technischen Anleitung gestrichen werden, da hierzu bislang keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen.

--------

Deutsche Umwelthilfe kritisiert unzureichende Revision der TA Luft

Bereits vor der Abstimmung hatte sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zur Revision der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) geäußert. Den Umweltschützern gingen die Pläne beim Biotopschutz nicht weit genug. Zudem würden Tierwohl, Natur- und Umweltschutz gegeneinander ausgespielt.

Die DUH kritisierte insbesondere, dass Tierhaltungsanlagen, die "qualitätsgesicherte Haltungsverfahren betreiben", von Maßnahmen zur Minderung von zu viel Stickstoffausstoß (wie zum Beispiel Ammoniak) freigestellt werden können.

Der Verein hält Vorgaben zur Verbesserung des Tierschutzes in der Landwirtschaft für überfällig. Bisher gebe es aber keine verbindliche Definition des Tierwohlbegriffs. Deshalb würden hier ganz klar Tierschutz und Naturschutz gegeneinander ausgespielt.

Bisher bestimmt Anlage 9 der TA Luft, dass bei Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen die Stickstoffeinträge in angrenzenden Biotopen geprüft werden. Bei zu hohen Stickstoffemissionen müssen die Tierhaltungen Minderungsmaßnahmen vornehmen, damit sie eine Genehmigung erhalten. Gemäß einer Ausschussempfehlung soll diese Anlage 9 allerdings nicht mehr für Tierhaltungsanlagen gelten, die "qualitätsgesicherte Haltungsverfahren betreiben, die nachweislich dem Tierwohl dienen". So würde eine immissionsschutzrechtliche Prüfung umgangen werden und zu viel Ammoniak in die Umwelt gelangen.

Die geplante Änderung würde außerdem bedeuten, dass zwingende Vorgaben des Biotopschutzes für bestimmte Anlagen außer Kraft gesetzt würden. Damit würde die TA Luft von Anfang an gegen geltendes Naturschutzrecht verstoßen und zu jahrelangen gerichtlichen Streitigkeiten auf Kosten von Natur und Umwelt führen, argumentiert die DUH. (ad)

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.