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Tackmann kritisiert Desinteresse an Risikoeinschätzung für Glyphosat

Die Bundesregierung bleibt zurückhaltend, was ihre Einschätzung zu einer möglichen Kanzeroginität von Glyphosat angeht.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung bleibt zurückhaltend, was ihre Einschätzung zu einer möglichen Kanzeroginität von Glyphosat angeht. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag weist die Bundesregierung darauf hin, dass Internationale und nationale Organisationen anders als die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) nicht die Annahme einer krebserregenden Wirkung von Glyphosat teilten.


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Danach kämen die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA), der gemeinsame Ausschuss für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Welternährungsorganisation (FAO) sowie die Fachbehörden der USA, Japans, Neuseelands, Australiens und Kanadas zu dem Ergebnis, dass es keine Anhaltspunkte für eine krebserregende Wirkung von Glyphosat gebe.


Die agrarpolitische Sprecherin der Fraktion, Dr. Kirsten Tackmann, warf der Bundesregierung deshalb vergangene Woche vor, „demonstratives Desinteresse“ zu zeigen, statt zur Klärung wissenschaftlicher Zweifel an der Unbedenklichkeitserklärung für Glyphosat beizutragen. Die Antwort der Bundesregierung, aber auch manche Studien zu Glyphosat werfen nach ihrer Auffassung zahlreiche Fragen auf.


Tackmann kritisierte insbesondere intransparente Daten und Auswertungen bei Studien, die dem Wirkstoff Ungefährlichkeit bescheinigten. Zudem fehle es an Daten zur Exposition der Bevölkerung und den Eintragsquellen von Glyphosat in die Nahrungskette. Diese offenen Fragen nährten den Verdacht, dass kritische Stimmen, auch aus der Wissenschaft, ausgeblendet und abqualifiziert würden, monierte die Linken-Politikerin.


Das Dilemma liegt Tackmann zufolge im unzulänglichen Zulassungsverfahren: Alle relevanten Risiken und Gefahren müssten unabhängig sowie öffentlich nachvollziehbar geprüft und eine Zulassungsentscheidung im Zweifel im Sinne des Vorsorgeprinzips entschieden werden.

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