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Tarifeinigung in der Landwirtschaft steht

Vereinbart wurden deutliche Lohnerhöhungen sowie eine bundesweite Vereinheitlichung der Lohnstrukturen für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Gesamtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben eine Tarifeinigung in der Landwirtschaft erzielt. Das Ergebnis sieht deutliche Lohnerhöhungen sowie eine bundesweite Vereinheitlichung der Lohnstrukturen für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor. Da die Tarifhoheit bei den Mitgliedsverbänden des GLFA liege, komme es nun darauf an, die Inhalte der Bundesempfehlung zügig in regionalen Verhandlungen mit der IG BAU umzusetzen, teilte der GLFA gestern mit.

Regelung gilt rückwirkend zum 1. Oktober

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Mit der sogenannten Bundesempfehlung wird laut Gesamtverband eine Vereinheitlichung der bislang bundesweit sehr unterschiedlichen Lohnstrukturen für Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft angestrebt. Hierzu werden rückwirkend ab 1. Oktober 2022 für die Gruppen der Arbeitskräfte ohne abgeschlossene Berufsausbildung, der Facharbeiter sowie der Meister Mindestvergütungen vereinbart.

Danach gilt für Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung in den ersten vier Monaten einer Beschäftigung eine Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Ab dem fünften Beschäftigungsmonat ist eine Vergütung von mindestens 12,50 Euro brutto je Arbeitsstunde zu leisten. Die Vergütung für Facharbeiter beträgt mindestens 14,50 Euro brutto je Arbeitsstunde, die Vergütung für Meister liegt bei mindestens 16,50 Euro brutto je Arbeitsstunde. Weitere Lohn- und Gehaltsgruppen können in den regionalen Vereinbarungen festgelegt werden.

Deutliche Lohnerhöhungen

Laut dem Gesamtverband gehen mit diesen Mindestvergütungen zum Teil deutliche Lohnerhöhungen insbesondere in den neuen Bundesländern einher. Zusätzlich erhalten die Beschäftigten mit der Dezembervergütung 2022 eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie, die für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer 350 Euro beträgt. Die Ausbildungs- und Praktikantenvergütungen werden auf Länderebene geregelt. Dabei ist im ersten Lehrjahr eine Ausbildungsvergütung von mindestens 700 Euro festzusetzen. Die Bundesempfehlung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023.

Positives Signal

GKFA-Präsident Hans-Benno Wichert wertet die Bundesempfehlung als positives Signal an die Beschäftigten in der Landwirtschaft. Trotz wirtschaftlich schwieriger Zeiten in vielen Sparten der Landwirtschaft würden die Löhne bundesweit deutlich erhöht. Mit der Inflationsausgleichsprämie würden die Arbeitgeber ihre Beschäftigten zusätzlich unterstützen.

„Wir hätten uns gewünscht, dass die Prämie höher ausfallen kann“, räumte Wichert ein. Dies könne man aber aufgrund der in vielen Betrieben wirtschaftlich schwierigen Situation nicht verpflichtend für alle vorgeben. Wichert geht aber davon aus, dass dort, wo es wirtschaftlich möglich ist, zusätzliche oder höhere Inflationsausgleichsprämien von den Arbeitgebern geleistet werden. In Sachen betriebliche Altersvorsorge sei man weiter bemüht, eine neue tarifliche Zusatzversorgung mit der Gewerkschaft auszuhandeln, die Arbeitnehmern eine echte Absicherung für den Ruhestand bieten soll.

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