Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Geld zurück

Tarifglättung: Zahlungen werden veröffentlicht

Ähnlich wie die GAP-Zahlungen werden die Tarifermäßigungen im Internet veröffentlicht.

Lesezeit: 1 Minuten

Haben Sie einen Antrag auf Tarifglättung gestellt? Dann müssen Sie damit rechnen, dass die Zahlungen im Internet veröffentlicht werden – ähnlich wie die GAP-Prämien. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor. Danach sind die Finanzbehörden der Länder verpflichtet, Tarifermäßigungen zu veröffentlichen, wenn Beihilfeempfänger, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind, mehr als 60 000 € Tarifermäßigung ausgezahlt bekommen.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Übrigens: Insgesamt hat sich die ursprüngliche Skepsis gegenüber der steuerlichen Tarifglättung hingegen nicht bewahrheitet. „Unsere Erfahrung zeigt, dass sich ein Antrag in der Regel lohnt und viele Betriebe von Rückzahlungen profitieren. Vergessen Sie also die Anträge für 2016 und auch für 2019 nicht“, rät Ralf Stephany von der PARTA Bonn.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.