Der im vergangenen Sommer ausgehandelte Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in der Landwirtschaft gilt aller Voraussicht ab dem kommenden Jahr flächendeckend. Nachdem der Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium Ende November den Antrag der Tarifpartner auf Allgemeinverbindlicherklärung der Vereinbarung gebilligt hat, wird das Bundeskabinett eine entsprechende Verordnung in dieser Woche beschließen.
Die Landwirtschaft und der Gartenbau sind damit zunächst vom gesetzlichen Mindeststundenlohn in Höhe von 8,50 Euro ausgenommen. Stattdessen gelten die Stundensätze, auf die sich der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), die Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände (AgA) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) verständigt haben.
GLFA-Geschäftsführer Burkhard Möller veranschlagt die Kostenentlastung, die durch die schrittweise Heranführung an den Mindestlohn für rund 300 000 Saisonarbeiter auf den Betrieben wirksam wird, auf eine Größenordnung von insgesamt rund 250 Mio Euro.
Lebensmitteleinzelhandel gefordert
Gleichwohl rechnet Möller damit, dass sich der Mindestlohn in einigen Jahren negativ auf die Produktion auswirken wird. In welchem Maße dies geschehe, werde davon abhängen, „ob der Lebensmitteleinzelhandel seinen Bekenntnissen zu regionalen Produkten Taten folgen lässt.“
Die Tarifeinigung von GLFA, AgA und IG BAU sieht einen Stufenplan für eine schrittweise Anhebung der unteren Lohngrenze vor. In der untersten Lohngruppe, in die die Saisonarbeiter fallen, gilt damit ab 1. Januar 2015 ein Bruttostundenlohn in den alten Ländern von 7,40 Euro und in Ostdeutschland von 7,20 Euro. Zum 1. Januar 2016 steigt der Betrag im Westen auf 8 Euro und im Osten auf 7,90 Euro. Ab dem 1. Januar 2017 beträgt der Lohn in West und Ost einheitlich 8,60 Euro; er steigt zum 1. November 2017 auf 9,10 Euro.