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topplus EUROPA/ EU-Nitrat-Richtlinie/Düngeverordnung

Tauziehen um deutsche Dünge-Verordnung in Brüssel hält an

Brüssel und Berlin ringen um eine EU-Recht konforme Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie. Während Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner die DÜV des Jahres 2017 für ausreichend hält, erheben EU-Dienststellen weiterhin Bedenken, ob die ergriffenen Maßnahmen geeignet sind, Gülle- und Grundwasser-Probleme wirklich zu meistern.

Lesezeit: 4 Minuten

Zitiert die EU-Kommission Deutschland in Sachen mangelnde Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie erneut vor den Europäischen Gerichtshof? Drohen Deutschland Strafzahlungen von täglich fast einer Million Euro? Der show down um eine Streitbeilegung zwischen Berlin und Brüssel läuft. Bis Freitag muss das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) liefern. Die Generaldirektion Landwirtschaft sieht die EU-Auflagen zur Reduzierung der Nitratbelastung in intensiver Nutztierhaltung in einzelnen Regionen Deutschlands als nicht erfüllt an.

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Ist die Novellierung der Dünge-Verordnung in Deutschland aus dem Jahre 2017 eine probate Antwort auf die europäischen Anforderungen der EU-Gewässer-Reinhaltung oder besteht der Vorwurf der anhaltenden Gewässerverschmutzung- und Gefährdung durch intensive Mastbetriebe und Gülleüberproduktion zu Recht?

Klöckner: „Die Düngeverordnung von 2017 reicht aus“

Die von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner im laufenden Verfahren wiederholt vorgetragene Position: „Die Düngeverordnung von 2017 reicht aus“, wird in Brüsseler Dienststellen weder in der EU-Kommission noch im EU-Parlament so nicht geteilt.

„Diese Äußerung von Julia Klöckner ist falsch“, bezichtigt der grüne Europaabgeordnete und Koordinator für Agrarpolitik im EU-Parlament, Martin Häusling, die Ministerin der Unwahrheit. Erst habe Deutschland die Düngeverordnung jahrelang verschleppt und dann gründlich vermurkst, lautet die Zusammenfassung des grünen EU-Politikers.

Die Düngeverordnung hätte von Beginn an die richtigen Verursacher in der intensiven Tierproduktion und in der intensiven Pflanzenproduktion im Wein, Obst-, und Gemüseanbau mehr in die Schranken weisen sowie auch die Mineraldüngung mit einbeziehen müssen“, erklärte Häusling am Dienstag in Brüssel. Die Verursacher seien aber geschont aber extensiver arbeitende Betriebe teilweise über Gebühr belastet worden.

„Wir müssen endlich an die Verursacher ran. Die Tierzahlen gehören an die Fläche angepasst und überprüft. Die aktuelle Düngeverordnung gehört daher neu zugeschnitten und für die wahren Verschmutzer verschärft“, forderte Häusling

Erfüllt die Revision der deutschen Düngeverordnung europäisches Umweltrecht?

Die EU-Kommission eröffnete im Jahre 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Verstoßes gegen die EU-Nitrat-Richtlinie. Weil Deutschland unter dem früheren Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) die EU-Kommission nicht zufriedenstellen konnte, wurde im Oktober ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angestrengt. Mit EuGH-Richterspruch vom 21. Juni 2018 wurde festgestellt, dass die von Deutschland ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien und auch der Aktionsplan der deutschen Bundesregierung nicht geeignet sei, die Missstände abzustellen.

Aktuell stellt die EU-Kommission die revidierte deutsche Düngeverordnung auf den Prüfstand. Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist aufgefordert bis Ende Januar darzulegen, dass die in der Düngeverordnung festgelegten Pläne geeignet sind, das europäische Gebot der Grundwasserreinhaltung zu erfüllen. Nachweise fordert die Brüsseler Behörde ebenso vom BMEL, dass die im Mai und Juni 2017 in Kraft getretenen Düngemittelverordnungen den Anforderungen des EuGH Genüge tun.

Geduld mit Deutschland ist am Ende

Die deutsche Bundesregierung ist ultimativ aufgefordert, „amtlich anzuzeigen“, der EU-Kommission den Nachweis zu erbringen, dass die geplanten Maßnahmen mit dem EuGH-Richterspruch in Einklang stehen und bis wann die Umsetzung tatsächlich greift, wie es aus Brüsseler Quellen verlautet.

Wie top agrar erfuhr bestehen weiterhin erhebliche Zweifel, dass die Maßnahme der deutschen Düngeverordnung von 2017 tatsächlich geeignet sind, die EU-Umweltauflagen zu erfüllen. Jüngste Einwände von deutschen Landwirtschaftsvertretern, man müsse erst die DÜV wirken lassen, wird von Brüssel nicht länger geteilt. Die Missstände in Deutschland seien in der Landwirtschaft zu lange vernachlässigt worden. „Die Geduld ist am Ende“.

Die Kommissionsdienststellen seien im ständigen Austausch mit deutschen Behörden, um eine Lösung zu finden. Diese sei aber bis dato nicht wirklich in Sicht, wird gegen die Darstellung von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eingewendet.

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