Die Abgabe energiereicher Düngemittel wie Kalkammonsalpeter und bestimmte Mehrnährstoffdünger, die zur Herstellung von Sprengstoffen geeignet sind, wird in Zukunft deutlich erschwert. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag der Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung zu. Diese bestimmt, dass die strengen Abgabevorschriften der Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse gemäß Chemikaliengesetz auf neun Sprengstoffgrundstoffe ausgedehnt werden, und zwar auf
Ammoniumnitrat und ausgewählte ammoniumnitrathaltige Zubereitungen, Kaliumchlorat, Kaliumnitrat, Kaliumperchlorat, Kaliumpermanganat, Natriumchlorat, Natriumnitrat, Natriumperchlorat sowie Wasserstoffperoxydlösungen mit einem Massengehalt von mehr als 12 %.
Danach muss jeder Kunde, der eines dieser Erzeugnisse erwirbt, namentlich erfasst werden und sich gegebenenfalls ausweisen. Nicht betroffen davon ist der dem Landhandel bzw. der Genossenschaft bekannte Landwirt als beruflicher Verwender. Ein neuer Mitarbeiter, der dem Einzelhändler nicht bekannt ist, muss sich aber bei Abholung der Ware ausweisen. Darüber hinaus tritt mit der Änderungsverordnung ein Selbstbedienungsverbot im Einzelhandel in Kraft. Deshalb werden Gartencenter ihren Privatkunden voraussichtlich nur noch frei verkäufliche Dünger anbieten. Für den Versandhandel ist die Abgabe der genannten neun Stoffe an private Endverbraucher künftig grundsätzlich verboten. Weniger betroffen von den Verschärfungen sind die Düngemittelhersteller, da sie in der Regel mit dem Großhandel zusammenarbeiten und die betreffenden Lieferungen ohnehin EDV-technisch erfasst werden. In der Begründung zu der Änderungsverordnung verweist die Bundesregierung unter anderem auf die Festnahme dreier mutmaßlicher Terroristen Anfang September 2007 im Sauerland. Sie hatten sich große Mengen Wasserstoffperoxyd beschafft, um sie für Anschläge einzusetzen.