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Thüringen kritisiert TenneT und TransnetBW: SuedLink-Vorschlag nicht geprüft!

Thüringens Ministerinnen Birgit Keller und Anja Siegesmund haben am Dienstag Vertretern des „Salzunger Bündnisses gegen SuedLink in Westthüringen“ getroffen. Dabei wurden die gemeinsamen Positionen im weiteren Bundesfachplanungsverfahren zum SuedLink-Erdkabelvorhaben besprochen.

Lesezeit: 3 Minuten

Thüringens Ministerinnen Birgit Keller und Anja Siegesmund haben am Dienstag Vertretern des „Salzunger Bündnisses gegen SuedLink in Westthüringen“ getroffen. Dabei wurden die gemeinsamen Positionen im weiteren Bundesfachplanungsverfahren zum SuedLink-Erdkabelvorhaben besprochen.

 

„Das von TenneT und TransnetBW vorgelegte Gutachten zum Thüringer Vorschlag überzeugt nicht. Statt die bisherigen konstruktiven Hinweise des Freistaats Thüringens aufzugreifen, werden die bisherigen Fehler beim gutachterlichen Vergleich der Erdkabelkorridore wiederholt", sagte Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Birgit Keller.


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Es entsteht ihrer Ansicht nach der Eindruck, als ginge es den Vorhabenträgern nur darum, die eigene Vorgehensweise zu bestätigen und nicht sich ernsthaft mit dem Thüringer Vorschlag auseinanderzusetzen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. "Ich kann der Bundesnetzagentur nur noch einmal eindringlich den Rat geben, den alternativen Thüringer Erdkabelvorschlag, der entlang der westlichen Luftlinie außerhalb Thüringens verläuft, in das weitere Verfahren aufzunehmen, um den Stromnetzausbau rechtssicher voranzubringen. Dies habe ich der Bundesnetzagentur gestern in einer zwölfseitigen Stellungnahme mitgeteilt“ so Keller. „Jetzt ist es wichtig, dass wir uns weiterhin mit vereinten Kräften gegen die Pläne der Vorhabenträger stemmen.“

 

Und Anja Siegesmund, Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz, ergänzt: „Wir haben bereits vor Monaten deutlich gemacht, dass das Positionspapier für Vorhabenträger zu unpräzise ist. Ich gehe davon aus, dass auch die Bundesnetzagentur am Ende einer objektiven und fachlichen Beurteilung im Interesse einer rechtssicheren Planung den Vorhabenträgern den Thüringer Vorschlag zur vertieften Prüfung im weiteren Verfahren der Bundesfachplanung nahe legt.“


Hintergrund

 

Der Freistaat Thüringen hatte im Zuge der Antragskonferenzen zu den beiden SuedLink-Vorhaben Nr. 3 Brunsbüttel – Großgartach und Nr. 4 Wilster – Grafenrheinfeld im Frühjahr vergangenen Jahres ein alternatives Erdkabelkorridornetz entlang der Luftlinie zwischen Brunsbüttel und Großgartach außerhalb Thüringens vorgeschlagen. Die Bundesnetzagentur hatte diese zentrale Forderung Thüringens nach einem Alternativkorridor aufgegriffen und die Vorhabenträger aufgefordert, das von Thüringen vorgeschlagene Korridornetz zusätzlich zu prüfen.

 

Die Vorhabenträger TenneT und TransnetBW veröffentlichten am 11. Dezember 2017 das „Gutachten zum Prüfauftrag der Bundesnetzagentur zu alternativen Erdkabelkorridorvorschlägen des Freistaats Thüringen“. Das Gutachten soll den Entscheidungsprozess der Bundesnetzagentur nach § 7 Abs. 4 Netzausbaubeschleunigungsgesetz unterstützen. TenneT und TransnetBW kommen mit dem vorgelegten Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Thüringer Vorschlag als Alternative nicht ernsthaft in Betracht komme. Ausschlaggebend für die Bewertung des Variantenvergleichs zwischen dem Vorschlag des Freistaats Thüringens und den anderen beiden durchgehenden SuedLink-Varianten sei eine Gegenüberstellung von Anzahl und Qualität der sog. Konfliktstellen. Demnach weise der Thüringer Vorschlag 70 Konfliktstellen im Vergleich zu 41 bzw. 61 Konfliktstellen der übrigen Korridore auf.

 

„Der konfliktträchtigste Korridorabschnitt in der vom Freistaat vorgeschlagenen Variante befinde sich nach Aussage der Gutachter zwischen Spessart und Vogelsberg. Neben diesem durchgehenden Korridorvorschlag haben wir auch Alternativen aufgeführt. Die Gutachter haben versäumt, eine konfliktärmere Alternative nordöstlich dieser Mittelgebirge einzubeziehen. Damit würde sich die Zahl der Konfliktstellen reduzieren und der Thüringer Vorschlag würde im Vergleich besser abschneiden“, stellte Ministerin Keller klar.

 

Die Stellungnahme Thüringens zum vorgelegten Gutachten soll die gutachterliche Einschätzung der Vorhabenträger TenneT und TransnetBW korrigieren und der Bundesnetzagentur damit als zusätzliche Entscheidungshilfe dienen. Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, ab Mitte Januar 2018 darüber zu entscheiden, ob das vom Freistaat Thüringen vorgeschlagenen Korridornetz zusätzlich in das weitere Bundesfachplanungsverfahren aufgenommen wird.

 

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