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Naturschutz

Thüringen verabschiedet neues Landesnaturschutzgesetz

Thüringen schreibt im neuen Landesnaturschutzgesetz das Verbot von GVO und Pflanzenschutz in Schutzgebieten fest. Zudem werden die Natura 2000-Stationen aufgewertet.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Thüringer Landtag hat am 5. Juli die Novelle des Landesnaturschutzgesetzes verabschiedet.

Unter anderem sind nun die 12 Natura 2000-Stationen im Gesetz verankert, um sie auch finanziell dauerhaft abzusichern. Sie sollen Partner für Naturschutzbehörden, Landwirte und die Naturschutzverbände vor Ort sein und wichtige Naturschutzprojekte anstoßen, heißt es.

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Festgehalten im Gesetz ist jetzt auch das Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen in hochwertigen Schutzgebietskategorien wie Naturschutzgebieten und Nationalparks. Ebenso ist ein Verbot des Pflanzenschutzmitteleinsatzes dort vermerkt.

Zu den weiteren Inhalten des Naturschutzgesetzes gehören u.a.:

  • Zustand der biologischen Vielfalt: Künftig soll einmal in jeder Legislaturperiode ein Bericht über den Zustand und die Entwicklung der biologischen Vielfalt in Thüringen veröffentlicht werden. Hier kann erkennbar werden, wo im Naturschutz Erfolge erzielt werden konnten.

  • Schutz für linienhafte Anpflanzungen: Einen ähnlichen Schutz wie für Alleen soll es auch für linienhafte Anpflanzungen geben, die als Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe neu gesetzt werden. Hiermit wird Lebensraum für bestimmte Arten geschützt und ebenso das Landschaftsbild.

  • Elektronische Mittel bei den Ausweisungsverfahren: Durch die Zulassung elektronischer Mittel bei Schutzgebiets-Ausweisungsverfahren wird die Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger in diesen Verfahren einfacher und die Einbringung ihrer Anregungen erleichtert.

  • Nationales Naturmonument: Die neue Schutzgebietskategorie Nationales Naturmonument wurde in das Gesetz aufgenommen – und damit auch das bereits vom Landtag verabschiedete Gesetz für das Nationale Naturmonument Grünes Band Thüringen unterstützt.

  • Erfüllung internationaler Kriterien: Thüringens Nationalpark und die Biosphärenregionen sollen deutschlandweite Aushängeschilder sein und Naturschutz und Regionalentwicklung gleichermaßen fördern. Um für Touristen attraktiv zu sein, müssen diese internationale Kriterien erfüllen. Daher wurden wesentliche Kriterien im Gesetz festgeschrieben. Parallel kann eine UNESCO-Anerkennung beantragt werden, die für die Regionen einen ökonomischen Mehrwert besitzt.

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