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Thüringer Waldbesitzer dürfen weiter gemeinsam vermarkten

Das Bundeskartellamt und der Freistaat Thüringen haben sich nach jahrelangem Ringen auf eine "waldbesitzartenübergreifende Holzvermarktung" im Land geeinigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeskartellamt und der Freistaat Thüringen haben sich nach jahrelangem Ringen auf eine "waldbesitzartenübergreifende Holzvermarktung" im Land geeinigt. "Der überwiegende Teil der Waldbesitzer Thüringens wird nun auch weiterhin gemeinsam mit dem Staatswald sein Holz vermarkten dürfen", freute sich am Mittwoch Thüringens Landwirtschaftsminister Dr. Volker Sklenar. Hier habe das Kartellamt mit der nun vorliegenden Verfügung ein offenes Ohr für die spezifischen Probleme der thüringischen Waldbesitzer und Holzindustrie gezeigt.


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Was war das Problem: In Thüringen war man sich eigentlich immer einig. Auf der einen Seite standen die auf sich gestellten, meist kleinparzellierten - aber aus Sicht vieler Experten nicht marktfähigen - Waldbesitzer. Auf der anderen Seite war die Holzindustrie, die ein ausreichendes Holzangebot verlangt. Damit es sich lohnt, durften die Privatwaldbesitzer mit dem Staatswald vermarkten. Beschwert über diese Praxis hatten sich dann jedoch mehrere Sägewerke aus anderen Bundesländern. Und obwohl sich alle Holzmarktteilnehmer in Thüringen für eine weitgehende Beibehaltung des seit 1992 bewährten Systems aussprachen, schaltete sich das Kartellamt ein mit der Begründung, es liege ein Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht vor.


Daher begrüßt Thüringen jetzt den gefunden Kompromiss auch so sehr. Mehrere Pilotprojekte sollen jetzt die Eigenvermarktung des nichtstaatlichen Waldbesitzes vorantreiben. Ziel sei es, den Anteil an eigen vermarktetem Holz aus dem Privat- und Körperschaftswald schrittweise zu vergrößern, um für die Nachfrager einen größeren Anbieterwettbewerb zu schaffen. Das Ministerium hat dem Kartellamt jährlich über die Entwicklung der Eigenvermarktung zu berichten.

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