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Tierarztpraxen und -kliniken als systemrelevant eingestuft

Der Bundesverband der Praktizierenden Tierärzte ist erleichtert, dass Tierärzte, Fachangestellte und Tierpfleger systemrelevant sind.

Lesezeit: 1 Minuten

Die im Nutztierbereich und für die veterinärmedizinische Grund- bzw. Notfallversorgung von Heimtieren tätigen Tierärzte, Tiermedizinischen Fachangestellten und Tierpfleger sind als systemrelevant eingestuft. Das hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner dem Bundesverband der Praktizierenden Tierärzte (bpt) mitgeteilt. Über das Bundesgesundheitsministerium wurden die obersten Landesgesundheitsbehörden über diese Entscheidung unterrichtet, damit der Hinweis auch die operativ tätigen Gesundheitsämter erreicht.

„Ich bin sehr froh darüber, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium unserer Forderung, die tierärztliche Infrastruktur in Zeiten der Pandemie aufrechtzuerhalten, gefolgt ist und damit sowohl Nutztiere wie auch Kleintiere weiterhin medizinisch versorgt werden können. Unsere intensiven Bemühungen für Tiergesundheit und Tierschutz haben sich also gelohnt“, erklärt bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder erleichtert.

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Die mittlerweile veröffentlichten Ausführungsbestimmungen der Bundesländer orientieren sich in den allermeisten Fällen an dieser in der Bundesregierung offiziell abgestimmten und vom bpt durchgesetzten Entscheidung.

Unabhängig von der Entscheidung des Bundeslandwirtschaftsministerium hat auch die EU-Kommission die Tiermedizin als systemrelevant eingestuft. Mit ihrer Mitteilung vom 23.03.2020 zum freien Warenverkehr ist die Produktion und Verteilung tiermedizinischer Arzneimittel unter Pkt. 25 ausdrücklich benannt und damit in die Leitlinie der Kommission C(2020) aufgenommen worden.

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