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Tiere unzureichend betäubt? Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Schlachthof

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt nach NDR-Informationen gegen einen Schlachthof in Lengerich (Landkreis Emsland). Der Sauenschlachter soll gegen den Tierschutz verstoßen haben, weil nicht alle Schweine ausreichend betäubt worden seien. Die Tiere sollen vor ihrem Tod erheblich gelitten haben, heißt es.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt nach NDR-Informationen gegen einen Schlachthof in Lengerich (Landkreis Emsland). Der Sauenschlachter soll gegen den Tierschutz verstoßen haben, weil nicht alle Schweine ausreichend betäubt worden seien. Die Tiere sollen vor ihrem Tod erheblich gelitten haben, heißt es.


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Der Hinweis an die Staatsanwaltschaft kam von einem Mitarbeiter des zuständigen Veterinäramts. Ein tierschutzrechtliches Gutachten soll nun klären, ob die Vorwürfe berechtigt sind. "Untersuchungen haben gezeigt, dass mit Strom betäubte Tiere im Laufe des Schlachtprozesses häufiger das Bewusstsein wiedererlangen als im Vergleich zu anderen Betäubungsmethoden", so Marius Tünte, Sprecher des Deutschen Tierschutzbunds, zu NDR.de. Es fehle eine verpflichtende Überprüfung, ob die Tiere tatsächlich bewusstlos sind.


Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) äußerte sich am Freitag "erschüttert" über die Vorwürfe. Schweine nicht ausreichend zu betäuben, sei "grausame Barbarei und nicht mit Preis- und Kostendruck entschuldbar", so Meyer. Tierquälerei sei kein Kavaliersdelikt. "Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass im betroffenen Schlachthof Schweine ohne ausreichende Betäubung getötet wurden, ist das eine gravierende Tierquälerei, die Konsequenzen haben muss", teilte der Minister mit.


In dem emsländischen Betrieb, der sich selbst als zweitgrößter Sauenschlachter Deutschlands bezeichnet, sollen die Gründe für eine möglicherweise nicht ausreichende Betäubung wirtschaftlicher Natur gewesen sein.


Schlachthof in Lengerich weist Vorwürfe zurück


(Update 21.3.2016)Der Schlachthof-Betreiber soll sich inzwischen in einer schriftlichen Stellungnahme an die Redaktion der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ, Montagausgabe) gewandt haben, berichtet der NDR weiter. Demnach weist er die Vorwürfe zurück. Es gebe keine Verstöße tierschutzrechtlicher Art. Dem Bericht zufolge spricht er von "haltlosen Vorwürfen".

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