topplus Frist verschoben

Tierhaltungskennzeichnung startet erst im März 2026

Das Bundeskabinett hat sich auf eine Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes geeinigt. Es soll nun am 1. März 2026 starten. Union und SPD wollen das Gesetz bis dahin reformieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Kritik am von der Ampelkoalition ins Leben gerufenen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz reißt seit Monaten nicht ab. Jetzt reagiert die neue Bundesregierung und verschiebt den Start der Kennzeichnung auf den 1. März 2026. Das hat die Koalition aus CDU/CSU und SPD am 28. Mai im Kabinett beschlossen.

Verschiebung soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden

Das Bundekabinett hat dazu eine Formulierungshilfe erstellt, die nun den Koalitionsfraktionen zugeleitet wird. Die beiden Fraktionen werden den Gesetzentwurf dann bereits in der nächsten Woche zur ersten Lesung in den Bundestag einbringen. Das Ziel ist, die Verschiebung noch vor der Sommerpause gesetzlich wasserdicht zu verabschieden.

Mit dem jetzigen Beschluss reagiert die Regierung auf den Vorschlag der Agrarministerkonferenz aus dem März diesen Jahres, die Fristen zu verschieben. Diese hatte eine Frist bis zum 1. Januar 2026 gefordert. Der jetzige Antrag sieht zwei Monate mehr Zeit vor.

Kennzeichnung wird überarbeitet

Union und SPD wollen das Gesetz grundlegend überarbeiten. Dazu erklärt Bundesagrarminister Alois Rainer: „Eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung muss vom ersten Tag an einwandfrei funktionieren. Die Länder, die das Gesetz am Ende umsetzen und kontrollieren, brauchen noch etwas Zeit. Auch den Lebensmittelunternehmern wird mehr Zeit zur Umsetzung eingeräumt."

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU, Albert Stegemann ergänzt: "Wir wollen eine praxistaugliche Umsetzung bei der Tierhaltungskennzeichnung. Die knappe Zeit, die der ehemalige Minister Özdemir den Betrieben vorgegeben hatte, war von Anfang an unrealistisch."

Meldung der Haltungsform hakte

Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet die fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Sie gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das in Deutschland produziert wurde und sowohl für vorverpackte als auch für nicht vorverpackte Ware im Lebensmitteleinzelhandel, in den Fleischereifachgeschäften und im Online-Handel. Lebensmittel aus dem Ausland können freiwillig gekennzeichnet werden.

Kritik gab es zum Beispiel immer wieder an der ungelösten Frage, wer in den Bundesländern für die Meldungen zuständig ist. Auch an den diskutierten unterschiedlichen Vorgaben der Bundesländer zum Beispiel im Hinblick auf die Größe der Öffnungen bei „Frischluftstall“ wurde Kritik geäußert. Während Niedersachsen hier konkrete Vorgaben machen will, lässt Nordrhein-Westfalen den Landwirten freie Hand.

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