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Tierhaltungsverbot gegen Straathof bestätigt

Im Juni 2016 hat das Verwaltungsgericht Magdeburg das Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Adrianus Straathof bestätigt. Gegen diese Entscheidung wollte Straathof die Zulassung der Berufung erwirken. Nun hat das Magdeburger Oberverwaltungsgericht entschieden diese Berufung nicht zugelassen.

Lesezeit: 4 Minuten

Im Juni 2016 hat das Verwaltungsgericht Magdeburg das Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Adrianus Straathof bestätigt. Gegen diese Entscheidung wollte Straathof die Zulassung der Berufung erwirken. Nun hat das Magdeburger Oberverwaltungsgericht entschieden diese Berufung nicht zugelassen.


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Die Details des jüngsten Verfahrens


Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 4. November 2016 den Antrag des niederländischen Schweinezüchters A. Straathof abgelehnt, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg, mit dem das gegen ihn verhängte Berufsverbot für rechtmäßig erklärt wurde, zuzulassen.


Die mit dem Antrag geltend gemachten Verfahrensfehler des Verwaltungsgerichts hat der Senat nicht angenommen. Das Verwaltungsgericht habe nicht gegen den Grundsatz einer unvoreingenommenen und fairen Verhandlungsführung verstoßen. Auch eine mangelhafte Sachverhaltsaufklärung oder Beweiswürdigung sei ihm nicht vorzuwerfen. Dem Kläger sei ausreichend rechtliches Gehör gewährt worden, insbesondere seien die in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisanträge ohne Rechtsfehler abgelehnt worden. Weitere geltend gemachte Verfahrensmängel seien nicht hinreichend dargelegt worden.


Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung seien ebenfalls nicht hinreichend dargelegt. Das Verwaltungsgericht habe sich maßgeblich auf die tatsächlichen Feststellungen des Amtstierarztes sowie weiterer Bediensteter des Landkreises zu den Haltungsbedingungen der Schweine gestützt. Auch die Erkenntnisse aus dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren zur tierschutzwidrigen Haltung von Schweinen in zu engen Kastenständen sowie zu weiteren erheblichen Verstößen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen seien herangezogen worden. Dem sei der Kläger nicht hinreichend entgegengetreten. Auf die von ihm gerügten Mängel der Bestandserhebung sei es nicht entscheidungserheblich angekommen.


Der Kläger habe auch die besondere rechtliche und tatsächliche Schwierigkeit der Rechtssache nicht hinreichend aufgezeigt. Der Umfang der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts deute nicht auf die besondere Schwierigkeit der Rechtssache hin. Er trage vielmehr maßgeblich dem Umfang der rechtlichen Ausführungen des Klägers im Klageverfahren Rechnung sowie dem Bemühen des Gerichts, die Argumente der Beteiligten gebührend zu würdigen. Eine über dem Durchschnitt üblicher verwaltungsgerichtlicher Verfahren liegende Schwierigkeit sei damit nicht verbunden.


Zuletzt sei auch die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht erkennbar. Es fehle hierfür schon an der Formulierung der klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Rechts- und Tatsachenfragen. Der Verweis auf die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem die notwendige Kastenstandsbreite betreffenden Urteil des Oberverwaltungsgerichts (Az. 3 L 386/14) genüge hierfür nicht. Denn das Verwaltungsgericht habe seine Entscheidung nicht nur hierauf, sondern auch auf zahlreiche weitere Verstöße gegen das Tierschutzrecht gestützt.


Frederking: "Verletzung des Tierwohls hat ab jetzt Konsequenzen!"


Erfreut zeigt sich Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Grünen in Sachsen-Anhalt, weil damit die "Klage-Odyssee" von Adrianus Straathof beendet sei. "Das Tierhaltungsverbot ist nun uneingeschränkt rechtskräftig und unanfechtbar. Es muss in allen Bundesländern angewandt werden.“


Straathof darf nun in ganz Deutschland keine Schweine mehr halten und auch keine Entscheidungshoheit mehr über diese Tiere haben. „Das ist ein Sieg für den Tierschutz. Schweinehalter ähnlicher Couleur und ähnlich dramatischen Haltungsbedingungen können sich sicher sein, dass Tierleid nicht mehr hingenommen wird. Damit ist das Urteil richtungsweisend für den Tierschutz und setzt ein Stoppzeichen für tierquälerische Haltungsbedingungen. Es zeigt, dass die Verletzung von Tierwohl auch Konsequenten hat“, so die Politikerin.


Die Gerichtsentscheidung ist ihrer Ansicht nach ein Meilenstein mit bundesweiter Auswirkung und werde die Behörden deutschlandweit ermutigen, bei ähnlich eklatanten tierschutzrechtlichen Verstößen auch Tierhaltungsverbote auszusprechen. Anlagenbetreiber, die mit den ihnen anvertrauten Tieren nicht gut umgehen, werde in Zukunft das Recht genommen, Tiere zu halten. „Diese Entwicklung macht deutlich, dass sich eine Umkehr bei der Nutztierhaltung vollzieht. Es ist zu hoffen, dass Tiere endlich als fühlende Mitgeschöpfe betrachtet werden.“

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