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Tierheim setzt verwilderte Katzen wieder aus

Wenn Jäger verwilderte Katzen im Revier aufgreifen, können sie die Tiere - wie berichtet - im Tierheim abgeben. Auch Fundbüros müssen laut einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Münster neuerdings Katzen annehmen, die im Revier gefangen wurden.

Lesezeit: 2 Minuten

Wenn Jäger verwilderte Katzen im Revier aufgreifen, können sie die Tiere - wie berichtet - im Tierheim abgeben. Auch Fundbüros müssen sie neuerdings annehmen.


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Doris Hoffe, Vorsitzende des Münsteraner Tierschutzvereins, sieht da allerdings ein fast unlösbares Problem auf das Tierheim zukommen, berichten die Westfälischen Nachrichten. „Wenn uns ein Jäger eine verwilderte Katze aus seinem Revier bringt, können wir sie hier auch nicht mehr zähmen oder vermitteln“, so Hoffe. Diese wild lebenden Samtpfoten würden im Tierheim zwar angenommen und kastriert, dann aber wieder genau dort ausgesetzt, wo der Waidmann sie vorher mit einer Lebendfalle eingesammelt hat. Der Kreislauf beginnt also von neuem.


„Verwilderte Katzen sind keine Fundtiere, deshalb gibt es auch kein Unterbringungsgebot“, so Hoffe gegenüber der Zeitung. Ohnehin würden sich die verwilderten Katzen auch nicht unterbringen lassen. „Die gehen die Wände hoch, weil sie das nicht gewohnt sind“, meint Hoffe.


Werden zahme Katzen als Fundtier abgegeben, geht der Verein immer davon aus, dass sie mal einen Menschen als Besitzer hatten. „In diesem Fall nehmen wir das Tier natürlich an, das ist ja unser Alltagsgeschäft“, sagt Hoffe. Besonders ländliche Kommunen ohne eigenes Tierheim werden nach ihrer Einschätzung ernsthafte Probleme bekommen, weil die Mehrzahl der verwilderten Katzen rund um Bauernhöfe aufgespürt werden.


Der Landesjagdverband sieht seine Kritik am neuen Landesjagdgesetz bestätigt. Pressesprecher Andreas Schneider: „Weil Jäger keine wildernden Katzen mehr schießen dürfen, hat sich das Problem verschärft. Das müssen nun Natur und Kommunen ausbaden.“


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