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Tierrechtler-Freispruch: Connemann fordert mehr Geld für Veterinärkontrollen

Die Kontrolle über die Einhaltung von Gesetzen und Regelungen muss nach Ansicht der stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, Gitta Connemann, weiterhin beim Staat liegen. Alles andere sei Selbstjustiz. „Und das können und dürfen wir nicht dulden - egal, ob es sich um Mensch oder Tier handelt.

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Die Kontrolle über die Einhaltung von Gesetzen und Regelungen muss nach Ansicht der stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, Gitta Connemann, weiterhin beim Staat liegen. Alles andere sei Selbstjustiz. „Und das können und dürfen wir nicht dulden - egal, ob es sich um Mensch oder Tier handelt.“

 

Connemann reagierte damit auf das Urteil des  OLG Naumburg, das in einem Berufungsverfahren Tierrechtler freigesprochen hatte, die in Ställe eingedrungen waren. „Tierhalter müssen das Tierschutzgesetz und die Nutztierhaltungsverordnung ohne Wenn und Aber beachten. Es gibt natürlich auch unter Tierhaltern schwarze Schafe. Deshalb muss kontrolliert werden, ob Recht und Gesetz beachtet werden. Nur darf dieses scharfe Schwert nur in einer Hand liegen - nämlich beim Staat, in diesem Fall bei den zuständigen Bundesländern“, so die Politikerin gegenüber top agrar. Das Machtmonopol des Staates sei Recht und Pflicht zugleich.

 

Das OLG Naumburg hatte in seinem Urteil ein Pflichtversäumnis des zuständigen Landes festgestellt. Auf dieses Kontroll- bzw Vollzugsdefizit müsse nun reagiert werden, fordert Connemann. „Wer die Kontrolle im Veterinärwesen für sich in Anspruch nimmt, muss auch entsprechende Mittel bereitstellen. Die Länder stehen in der Pflicht, die Veterinärämter vor Ort personell so auszustatten, dass sie ihrem Auftrag wirklich nachkommen können. Für eine entsprechende Kontrolldichte braucht es mehr Kontrolleure.“

 

Sie warnte zudem davor, dass das Urteil nicht als Freifahrtschein für Selbstjustiz verstanden werden dürfe. In keinem anderen Bereich würde das geduldet. „Man stelle sich vor, dass dieses Verhalten Schule macht. Darf künftig in Privatwohnungen eingebrochen werden, wenn hinter der Tür ein Vergehen vermutet wird? Mit Sicherheit nicht. Hausfriedensbruch bleibt Hausfriedensbruch.“ 

 

Das Recht am Eigentum, das Hausrecht stehen ihrer Überzeugung nach auch landwirtschaftlichen Betrieben zu. Um dieses besser zu schützen, heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD: „Wir wollen Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden.“ Denn es darf nicht sein, dass jeder Bürger auf einen Hof eindringen kann, weil er einen Verdacht hegt. In einem Rechtsstaat muss die Kontrolle der Einhaltung der Gesetze und Verordnungen Aufgabe der staatlichen Behörden bleiben.“

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