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Tierschutzdefizite bei Schlachtungen?

Angebliche Defizite bei der Einhaltung von Tierschutz-Bestimmungen in Schlachthöfen sind in die öffentliche Diskussion geraten. Medienberichten zufolge ist ein bestimmter Prozentsatz von Schlachttieren noch nicht ausgeblutet oder nicht hinreichend betäubt, wenn sie gebrüht oder zerteilt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Angebliche Defizite bei der Einhaltung von Tierschutz-Bestimmungen in Schlachthöfen sind in die öffentliche Diskussion geraten. Medienberichten zufolge ist ein bestimmter Prozentsatz von Schlachttieren noch nicht ausgeblutet oder nicht hinreichend betäubt, wenn sie gebrüht oder zerteilt werden. Der Leiter des Kulmbacher Instituts für Sicherheit und Qualität bei Fleisch vom Max-Rubner-Institut (MRI), Prof. Klaus Troeger, spricht von Tierquälerei und massiven Verstößen gegen Vorschriften der Tierschutz-Schlachtverordnung, gemäß denen die Entblutung und Betäubung kontrolliert werden müssen. Seinen Schätzungen zufolge ist etwa 1 % der Schlachtschweine am Ende der Entblutungsstrecke noch nicht tot. Qualen bereite zudem vielfach die Betäubung vor der Schlachtung mit Gas. Noch höher liege die Fehlerquote bei der Rindertötung per Bolzenschuss. Troeger verweist auf erheblichen Forschungsbedarf in diesem Bereich. Besorgt über die Angaben zeigte sich der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser. In einer Presseverlautbarung kündigte Bleser an, den Problemen auf den Grund zu gehen. Man werde von den zuständigen Behörden Informationen etwa zur Entwicklung der Zahl der fehlerhaften Betäubungen einfordern. "Die Bestimmungen des Tierschutzes sind eindeutig: Tiere dürfen nicht unnötig gequält werden", betonte der CDU-Politiker. Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) forderte eine deutliche Aufstockung des tierärztlichen Personals in Schlachthöfen. Nach bpt-Angaben finden gerade an den kritischen Punkten beim Entladen auf dem Schlachthof und bei der Betäubung der Tiere vor der Schlachtung aus Personalmangel zu wenig tierärztliche Kontrollen statt. Diese Problematik spitze sich künftig noch zu, wenn die bisherige intensive Untersuchung des einzelnen Schlachtkörpers durch amtliche Tierärzte durch eine "visuelle Fleischuntersuchung", also durch Sichtkontrolle, ersetzt werde. Diese Möglichkeit sehe das so genannte EU-Hygienepaket ausdrücklich

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