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Tierschutzgesetz: Den Grünen zu schwach, dem DBV zu strikt

Der Bundesrat hat heute über die Änderung des Tierschutzgesetzes beraten, nachdem die Ausschüsse des Rates in den letzten Wochen ihre Empfehlungen abgegeben hatten. Geplant ist u.a.: Einführung von Krisenplänen für Havarien und Brände in Tierhaltungsanlagen. Brandschutz soll im Tierschutzgesetz und nicht mehr im Baurecht geregelt werden.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Bundesrat hat heute über die Änderung des Tierschutzgesetzes beraten, nachdem die Ausschüsse des Rates in den letzten Wochen ihre Empfehlungen abgegeben hatten. Grundsätzlich gehen der Länderkammer die tierschutzrechtlichen Vorschriften in vielen Fällen nicht weit genug.


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Geplant ist u.a.:

  • Einführung von Krisenplänen für Havarien und Brände in Tierhaltungsanlagen
  • Brandschutz soll im Tierschutzgesetz und nicht mehr im Baurecht geregelt werden
  • Die Betäubungspflicht soll auf nahezu alle Eingriffe am Tier ausgedehnt werden

  • Gesetzlich geregeltes Tierschutzlabel
  • Ende der betäubungslosen Ferkelkastration
  • Schenkelbrandverbot bei Pferden


DBV: Nur wenige gute Ansätze vorhanden


Dem Bauernverband gehen die Tierschutzideen der Politiker aber deutlich zu weit. Die Bauern seien für Tierschutz, doch der könne nur dann wirksam sein, wenn er in der Praxis der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung umsetzbar ist, so der DBV in einer ersten Stellungnahme. Das „praxisferne Wunschkonzert“ des Bundesrates sei daher nicht akzeptabel.





Die Pläne zeugen laut dem Verband eher von Aktionismus als fachlich fundiertem Vorgehen. 

Der Wunsch, Tierschutzindikatoren zu berücksichtigen, sei dagegen sicherlich der richtige Weg. Doch fehlten hier noch handhabbare und praktikable Verfahren. Der Bauernverband hält es daher für verfrüht, dieses jetzt schon gesetzlich verankern zu wollen.


Remmel: Tiere werden weiterhin dem Haltungssystem angepasst


Scharfe Kritik kommt dabei von NRW-Agrarminister Johannes Remmel (Grüne). „Dieses Gesetz schützt keine Tiere. Es schützt nur die Zustände, unter denen viele Tiere in Deutschland leiden müssen“, sagte er am Mittag. In der landwirtschaftlichen Tiermast solle es nach dem Willen von Bundesministerin Aigner offenbar weitergehen wie bisher. „Die Tiere werden den Haltungssystemen angepasst und nicht umgekehrt. Und die Tiere leiden unter den Zuständen von Großmastanlagen“, sagte Remmel und zählte die seiner Meinung nach praktizierten "Verstümmelungen" auf.


Er warf der Bundesregierung vor, die Novelle des Tierschutzgesetzes ohne die Mitwirkung des Bundesrates durchbringen zu wollen. „Dieses Vorgehen ist für uns inakzeptabel und wir lassen es derzeit rechtlich überprüfen“, so Remmel.


Auch die geplanten Änderungen der Bundesregierung zur Konkretisierung der Vorschriften zur Qualzucht seien unzureichend. Qualzuchten seien mit diesem Gesetz weiterhin möglich, schimpfte Remmel. Nordrhein-Westfalen machte sich über den Bundesrat außerdem unter anderem dafür stark, dass Tierbörsen grundsätzlich verboten werden und es erheblich strengere Tierschutzregeln für die Haltung exotischer Tiere in Privathand gibt.


Tierschutz kommt bei schwarz-gelb immer erst nach der Wirtschaftlichkeit!


Etwas ruhigere Töne schlägt dagegen Baden-Württembergs Agrarminister Alexander Bonde an. „Ich bin überzeugt, dass die Länderkammer ihrer Verantwortung gerecht wird und der Bundesregierung eine angemessene und konstruktive Stellungnahme zum Gesetzentwurf übergeben wird“, so der grüne Parteikollege Remmels aus Süddeutschland. Er hoffe, dass der Bund seine bisherige Haltung aufgibt und die Forderungen der Länder ernst nimmt. Bisher habe der Bund die Anregungen der Ländern schlichtweg ignoriert.


„Bedauerlicherweise wird der vorliegende Entwurf der Bundesregierung dem öffentlichen Anspruch nicht annähernd gerecht“, kritisiert jedoch auch Bonde. Der Schutz der Tiere komme bei Schwarz-Gelb immer erst nach der Wirtschaftlichkeitsanalyse. Seiner Meinung nach sinnvolle Neuerungen wie etwa das Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden dürften es daher schwer haben, die Beratungen im Bundestag zu überstehen.


Konkreten Verbesserungsbedarf sehen die Länderexperten zudem beim Thema Qualzucht. „Der Vorschlag der Bundesregierung ist aus unserer Sicht nicht geeignet, Qualzuchten umfassend zu verhindern“, fordert Bonde. Gegen Qualzucht müsse bereits dann vorgegangen werden können, wenn lediglich eine realistische Möglichkeit besteht, dass den Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Auch das Herbeiführen krankhafter Veränderungen wie Immundefizite, Haarlosigkeit oder Fehlbildungen müsse dringend verboten werden, sagte der Agrarminister. (ad)



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