Das Zustandekommen eines Vermittlungsverfahrens zur Novelle des Tierschutzgesetzes ist weiter offen. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus reagierte vergangene Woche ungehalten auf die Ankündigung der Landes-CDU in Schwerin, die Anrufung des Vermittlungsausschusses verhindern zu wollen.
Backhaus bezeichnete eine Überarbeitung des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes gegenüber Journalisten in Berlin als unerlässlich und verwies auf das eindeutige Votum des Bundesratsagrarausschusses. Mecklenburg-Vorpommern fordert unter anderem die Festlegung von Tierschutzindikatoren zur Beurteilung des Tierschutzes und der Tiergesundheit durch objektive und messbare Kriterien sowie eine deutliche Reduzierung noch erlaubter Eingriffe an Tieren wie das Kürzen der Schwänze bei Ferkeln oder Schnabelkürzen bei Geflügel.
Backhaus: „Es geht uns um nachprüfbare und anwendbare betriebliche Eigenkontrollen für die Nutztierhalter und darum, dass das Zufügen von Schäden an Tieren als strafbare Handlung im Gesetz verankert wird." Das Regierungskabinett in Schwerin wird heute über sein Stimmverhalten im Bundesrat entscheiden. Sind sich beide Koalitionspartner uneinig, sieht der Koalitionsvertrag Enthaltung vor. Backhaus kündigte an, für eine Zustimmung zum Vermittlungsverfahren zu kämpfen.
Unterdessen ließ der Sprecher der Grünen, Friedrich Ostendorff, verlauten, er halte eine Einigung im Vermittelungsverfahren auf der Basis des Regierungsentwurfs zur Novelle für möglich.
Schenkelbrand und Ferkelkastration im Fokus
Bekanntlich sah der von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner vorgelegte Gesetzentwurf unter anderem ein Verbot des Schenkelbrands beim Pferd sowie ein Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration bereits ab 2017 und nicht erst ab 2019 vor. Der Bundesrat wird in der kommenden Woche darüber entscheiden, ob das vom Bundestag beschlossene Tierschutzgesetz in den Vermittlungsausschuss kommt.
Zwar hatte sich der Agrarausschuss mit deutlicher Mehrheit für ein Vermittlungsverfahren ausgesprochen; eine Entscheidung fällt aber erst im Laufe dieser Woche, wenn die Regierungskabinette ihr Abstimmungsverhalten festlegen. Die rot-grün oder rot-rot regierten Länder verfügen noch nicht über eine eigene Mehrheit im Bundesrat. Dies wird sich erst ändern, wenn der mögliche Regierungswechsel in Niedersachsen vollzogen ist. (AgE)
vgl.:
"Union und FDP stehen für Tierschutz mit Augenmaß" (23.1.2013)
Agrarausschuss für Vermittlungsverfahren zur Tierschutznovelle (21.1.2013)
Tierschutznovelle hat Bundestag passiert (18.12.2012)