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Tierschutznovelle steht auf der Kippe

Die Novelle des Tierschutzgesetzes steht auf der Kippe. Wie berichtet, wurde die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vergangene Woche im Ernährungsausschuss abgesetzt. Damit fielen auch die geplanten Lesungen des Gesetzes im Bundestag aus.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Novelle des Tierschutzgesetzes steht auf der Kippe. Wie berichtet, wurde die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vergangene Woche im Ernährungsausschuss abgesetzt. Damit fielen auch die geplanten Lesungen des Gesetzes im Bundestag aus. Zwar hatten sich die Fachpolitiker von Union und FDP zuvor nach schwierigen Verhandlungen auf einen Änderungsantrag verständigt, jedoch soll die CSU Vorbehalte gegen die geplanten Korrekturen gehabt haben, ist zu hören. Unter anderem seien die Bayern nicht nicht mit der weiteren Zulassung des Schenkelbrands beim Pferd und der Verschiebung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration auf den 1. Januar 2019 einverstanden, heißt es.


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Unions-Agrarsprecher Franz-Josef Holzenkamp, wollte das allerdings nicht bestätigen. Er sprach vielmehr von offenen Fragen, die es sowohl in der Fraktion als auch mit den Bundesländern noch zu klären gelte. Keine Prognose wollte der CDU-Politiker abgeben, ob das Gesetz in der letzten Novemberwoche beschlossen wird. Demgegenüber machte FDP-Sprecher Hans-Michael Goldmann Uneinigkeit innerhalb der Union für die Verschiebung verantwortlich. Scharfe Kritik an der Tierschutzpolitik der Regierungskoalition übte die Opposition.


Zeitplan kommt ins Rutschen


Durch die Absetzung des Gesetzentwurfs kommt der Zeitplan ins Rutschen. Druck entsteht durch die notwendige Umsetzung der EU-Versuchstierrichtlinie, die eigentlich bis diesen Monat hätte erfolgen müssen. Angesichts des laufenden Gesetzgebungsverfahrens wird das Risiko eines Anlastungsverfahrens in Berlin derzeit allerdings als gering eingeschätzt.


Brisanz erhält die Novelle insbesondere durch die bevorstehende Landtagswahl in Niedersachsen. Auch die Bundestagswahl im nächsten Herbst wirft ihren Schatten voraus und dürfte eine Neuregelung von sensiblen Tierschutzfragen umso schwieriger machen, je länger sich das Verfahren in das neue Jahr hineinzieht. Sicher ist allerdings, dass der ursprünglich angestrebte 14. Dezember als Termin für den entscheidenden zweiten Durchgang im Bundesrat nicht mehr erreicht wird, selbst wenn der Bundestag die Novelle doch noch vorher beschließen sollte.


Diskutiert wird inzwischen auch die Möglichkeit, den Gesetzentwurf aufzuspalten und sich zunächst auf die Umsetzung der EU-Vorgaben für die Versuchstiere zu beschränken. Dann würden die geltenden Tierschutzregelungen zunächst unverändert bleiben und eine Novelle auf die nächste Legislaturperiode verschoben.


Details zum Gesetzentwurf


Die von den Fachpolitikern erzielte Einigung sieht vor, das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration auf den 1. Januar 2019 zu verschieben. Im Aigner-Entwurf soll dies bereits Anfang 2017 wirksam werden, Die Zeit sei erforderlich, um die dem Landwirt zur Verfügung stehenden Alternativen weiterzuentwickeln und zu optimieren. Die Bundesregierung soll dafür ausreichende Forschungsmittel zur Verfügung stellen. Zudem soll sie der Vereinbarung zufolge bis Ende 2016 einen Bericht über den bis dahin erreichten Stand vorlegen.


Den Schenkelbrand beim Pferd wollen die Agrarier von Union und FDP als traditionelle Kennzeichnungsmethode erhalten. Nach einer Übergangsfrist soll der Heißbrand allerdings nur noch unter „wirksamer Schmerzausschaltung“ vorgenommen werden dürfen.


Neu formuliert werden soll der sogenannte Qualzuchtparagraph. Das bislang vorgesehene Ausstellungsverbot soll entfallen. Stattdessen soll die Eigenverantwortung des Züchters gestärkt werden. Schließlich wollen die Koalitionsagrarier die Vorgaben für die künftig vorgeschriebenen betrieblichen Eigenkontrollen ändern. Die Halter sollen dabei geeignete Tierschutzindikatoren erheben und bewerten müssen. Welche das sind, soll nicht abschließend geregelt, sondern von der jeweiligen Tierart abhängig gemacht werden. Genannt werden in dem Kompromissvorschlag als Beispiele die Mortalität, die Klauen- und Fußballengesundheit sowie am Schlachthof erhobene Organbefunde. (AgE)


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