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Tierschutzverstöße in Schlachtbetrieben: Fleischwirtschaft widerspricht Otte-Kinast

Der Vorsitzende des Verbandes der Fleischwirtschaft, Paul Brand, ist verärgert über die Behauptung von Barbara Otte-Kinast, die Probleme auf zwei Schlachthöfen seien symptomatisch für die ganze Branche, so dass ein Neustart notwendig werde. Stattdessen nehme die Schlachtwirtschaft den Tierschutz sehr ernst. Hier sein Brief.

Lesezeit: 3 Minuten

Die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast hatte diese Woche in einer Pressemitteilung die aufgedeckten Tierschutzverstöße in zwei Schlachtbetrieben ihres Bundeslandes als Systemfehler bezeichnet und damit die gesamte Fleischwirtschaft unter Generalverdacht gestellt. Sie leitet daraus ab, dass in Sachen Tierschutz ein „Neustart“ in den Schlachthöfen erfolgen müsse.

Diesen Schlussfolgerungen widerspricht der Vorsitzende des Verbandes der Fleischwirtschaft, Paul Brand, vehement. In einem Brief erklärt er, dass die Schlachtunternehmen im Verband den Tierschutz in ihren Betrieben als zentrale Aufgabe wahrnehmen. Zu den Forderungen der Ministerin an die Fleischwirtschaft stellt Herr Brand klar, dass sie sich an den falschen Adressaten richtet. Zum einen weil diese Forderungen in unserem Verband längst umgesetzt sind und zum anderen nicht der Verband, sondern der Staat für die Kontrolle von Tierschutzvorschriften in der Pflicht ist.

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Der Brief im Original-Wortlaut

Sehr geehrte Frau Ministerin Otte-Kinast,

Ihre Pressemitteilung „Tierschutzverstöße in Schlachthöfen – Systemfehler statt Einzelfälle“ hat uns sehr bestürzt. Die aufgedeckten Missstände in zwei niedersächsischen Schlachtbetrieben verurteilen wir in höchstem Maße. Zum einen weil das Tierwohl in unseren Betrieben einen äußerst hohen Stellenwert hat und zum anderen, weil die beiden Schlachtbetriebe, die im Übrigen nicht zu unserem Mitgliederkreis zählen, der gesamten Branche einen enormen Schaden zugefügt haben.

Ihre Beurteilung, bei den beiden Vorfällen handle es sich nicht um Einzelfälle, sondern um einen Systemfehler in der Fleischwirtschaft, weisen wir als völlig haltlos zurück. Sie selbst verweisen auf 333 Schlachthöfe in Niedersachsen, damit handelt es sich bei den beiden betroffenen Betrieben um 0,6 % der niedersächsischen Schlachtstätten. Wie kann man damit einen Systemfehler begründen und die gesamte Fleischwirtschaft in Verdacht nehmen?

Darüber hinaus zitieren Sie zur Begründung, die Antwort der Bundesregierung auf eine Bundestagsanfrage aus dem Jahr 2012, die schon damals nicht der der Realität entsprochen hat und heute erst recht nicht mehr. Unsere Stellungnahme zu der damaligen Antwort der Bundesregierung erhalten Sie anliegend.

Ihre Schlussfolgerung, die Fleischwirtschaft brauche einen Neustart, ist ebenso unzutreffend. Die Schlachtbetriebe im VDF sehen den Tierschutz in ihren Betrieben als eine zentrale Aufgabe und richten ihre Maßnahmen an den aktuellen Erkenntnissen aus, um weitere Tierschutzverbesserungen umzusetzen. In unseren Mitgliedsbetrieben werden rund 90 % der Schlachtungen in Deutschland in 70 Schlachtbetrieben durchgeführt. Wir sorgen seit langem dafür, dass in unseren Betrieben der Tierschutz gelebt wird. Hierzu haben wir gemeinsam mit Tierschutzexperten und Behördenvertretern einen umfassenden Leitfaden für den Tierschutz beim Schlachten erstellt. Dieser kommt in unseren Mitgliedsbetrieben zur Anwendung.

Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen wie beispielsweise Betäubungs- und Entblutungskontrollen, Personalschulungen und Kontrollen umgesetzt. In sehr vielen unserer Mitgliedsbetriebe wird seit langem Videotechnik eingesetzt und es werden Forschungsarbeiten durchgeführt, um den Tierschutz weiter zu verbessern. Wir benötigen somit keinen Neustart, sondern eine konsequente Umsetzung der bestehenden Regelungen in allen zugelassenen Schlachtbetrieben. Hierfür Sorge zu tragen ist die Aufgabe der amtlichen Überwachung.

Sie wenden sich an den falschen Adressaten, wenn Sie unseren Verband in die Pflicht nehmen wollen und Forderungen aufstellen, die wir in unserem Verband längst umgesetzt haben. Wir als Verband, dem sich die Mitgliedsunternehmen freiwillig angeschlossen haben, um gemeinsame Ziele für die Branche zu erreichen, haben gar nicht die Durchgriffsmöglichkeiten, um auf alle Unternehmen der Branche einzuwirken oder diese gar zu kontrollieren. Die Mittel dazu hat allein der Staat.

Selbstverständlich ist es auch unser Ziel, dass der Tierschutz in allen Schlachtbetrieben ernsthaft wahrgenommen und konsequent umgesetzt wird. Deshalb bieten wir Ihnen gerne unsere Unterstützung an.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Brand -Vorsitzender-

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