Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Einigung beim Baurecht

Tierwohlumbau soll ohne Wachstum bei den Tierzahlen funktionieren

Neben dem Tierwohlkennzeichen hat sich die Ampel auch auf Eckpunkte fürs Baurecht geeinigt. Doch das Konzept für den Umbau der Tierhaltung hängt noch an Immissionen und der TA-Luft.

Lesezeit: 3 Minuten

Stück für Stück geben die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP ihre Kompromisse für den Umbau der Tierhaltung preis. Nachdem es am Freitagnachmittag eine Einigung zum Tierhaltungskennzeichen gegeben hat, sickern zu Wochenbeginn die Ergebnisse beim Baurecht durch.

Tierplätze dürfen nicht erhöht werden

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Danach wird es eine baurechtliche Privilegierung für den Umbau von Ställen geben, die ihre vorhandene Tierhaltung auf eine höhere Haltungsstufe umstellen wollen. Allerdings darf die Anzahl der Tierplätze beim Umbau nicht erhöht werden, heißt es im gemeinsamen Kompromisspapier, dass top agrar vorliegt. Das gilt für die Ställe, die nach September 2013 gewerblich errichtet wurden und keine landwirtschaftliche Privilegierung mehr hatten. Zudem erhalten Umbauvorhaben für die Haltungsformen drei bis fünf der neuen Tierhaltungskennzeichnung nämlich Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio eine baurechtliche Privilegierung.

Die FDP verbucht für sich, erreicht zu haben, dass damit kein Tierhalter seinen Bestand verringern muss, wenn er höhere Tierhaltungsstufen erreichen möchte. Zuvor hatten die Grünen den Übergang in höhere Haltungsstufen mit einem Abbau der Tierzahlen verbunden. „Das ist zumindest für die junge Generation die Möglichkeit loszulegen, wenn sie eine Vermarktung in einer der drei höheren Haltungsstufen gesichert hat“, sagte die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Carina Konrad gegenüber top agrar.

Ersatzneubau kann an anderer Stelle erfolgen

Möglich soll laut dem Kompromiss nun auch sein, dass ein Ersatzneubau an anderer Stelle erfolgen kann, als das Altgebäude stand. Damit soll es den Betrieben ermöglicht werden, während der Baumaßnahmen die bisherige Tierhaltung und das Einkommen daraus beibehalten zu können. Allerdings muss der alte Stall später abgerissen und auch die Bodenversiegelung durch die zurückzubauende Anlage beseitigt sein, heißt es im geänderten Gesetzentwurf. Zudem muss der Ersatzbau im räumlichen Zusammenhang mit dem Standort der zurückzubauenden Anlage stehen.

Die Baugesetzbuchnovelle beziehe sich auf das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und werde entsprechend perspektivisch für immer mehr Tierarten gelten, kündigte die baupolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Christina-Johanne Schröder an. „Wir reprivilegieren alle Ställe, die nicht ausreichend Fläche hatten und einen neuen Bebauungsplan bräuchten, wenn in dem Zuge Außenklimaställe gebaut werden, die den Tieren mehr Licht, Luft und Platz bieten, wenn sie einen Auslauf anbauen oder auf Bio umstellen“, sagte sie.

Verhalten äußert sich der Deutsche Bauernverband (DBV) zu den Veränderungen. Zwar seien sowohl die Zusage für den Erhalt der Bestände als auch der Ersatzneubau an anderer Stelle zu begrüßen. Die noch verbliebene Vorschrift zum Abriss des Altgebäudes für den Ersatzneubau sei aus Sicht der Betriebe wenig realistisch, sagte DBV-Geschäftsführer Bernhard Krüsken. Zudem hadert der DBV damit, dass keine Aufstockung von Beständen beim Übergang auf höhere Haltungsstufen möglich sein soll.

Paket hängt weiterhin an der TA-Luft

Fest sind die Ampel-Kompromisse zum Umbau der Tierhaltung zudem noch nicht. Denn beim Umbau der Tierhaltung hängen Kennzeichnung, Baurecht, Finanzierung und Immissionsschutzrecht zusammen. Und weiterhin steht eine Einigung dazu aus, wie mit den Immissionen bei Außenklimaställen in der Genehmigung umgegangen wird. Auf Fraktionsebene haben SPD, Grüne und FDP keinen Kompromiss für die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) geschaffen.

Entscheidungen dazu sollen Bund und Länder bei einer Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) nach Ostern und bei der nächsten Umweltministerkonferenz (UMK) herbei führen. Diese sind aber nicht bindend. Es braucht dafür noch einen Bundesratsbeschluss. Von einem „Durchbruch“ könne für den Umbau der Tierhaltung daher bisher keine Rede sein, sagte DBV-Generalsekretär Krüsken.

Mehr zu dem Thema

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.