Spätestens bei einer Baumaßnahme auf einer tierhaltenden Hofstelle muss im Rahmen des Bauantragsverfahrens geprüft werden, ob ausreichend Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger im Betrieb vorhanden sind. Um das bestätigen zu können, müssen einige Punkte abgefragt werden, erklärt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Im Rahmen der Berechnung werden zum einen die anfallenden Mengen an Gülle, Festmist, Jauche und Silagesickersaft berücksichtigt. Dabei muss der gesamte Tierbestand in definierte Tiergruppen und Haltungsverfahren aufgeschlüsselt werden. Dazu kommen die aufzufangenden Mengen an verunreinigten Niederschlägen, die z.B. auf Laufhöfen, in Fahrsiloanlagen oder auf Festmistflächen entstehen. Anschließend werden Freiborde aufaddiert und die vorhandenen und die neu zu planenden Behälter abgeglichen. So ergeben sich ein Gesamtbild der vorhandenen Lagerkapazitäten eines landwirtschaftlichen Betriebes und der evtl. neu herzustellende Lagerraumbedarf.
Dieses ist erforderlich, um die nötige Mindestlagerdauer für Jauche und Gülle von sechs Monaten gemäß der JGSF-Verordnung nachweisen zu können. Für Festmist sollten ebenfalls ausreichende Lagerstätten im Betrieb vorhanden sein. Die Zwischenlagerung von Festmist in der freien Feldflur ist zwar auch zulässig, sollte aber nur in Ausnahmen unter sorgfältiger Beachtung der Vorgaben durchgeführt werden. (Merkblatt RLP: "Ordnungsgemäße Zwischenlagerung von Festmist").
Für die Berechnungen stehen Ihnen Landwirten in Rheinland-Pfalz die Bauberater der Landwirtschaftskammer zur Verfügung. Weitere Infos zur Bauberatung >>>