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Tipps für Zahlungsschwierigkeiten für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft - Dürre2018

Die schlechten Erträge führen bei manchen Betrieben zu Zahlungsschwierigkeiten. Im Interview mit dem Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben verrät Hartmut Fanck von der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (SVLFG) Tipps. „Sie dürfen den Kopf nicht in den Sand stecken“, rät der Versicherungsberater.

Lesezeit: 2 Minuten

Die schlechten Erträge aufgrund der Trockenheit führen bei manchen Betrieben zu Zahlungsschwierigkeiten. Im Interview mit dem Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben verrät Hartmut Fanck von der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (SVLFG) Tipps, was zu tun ist.

 

„Sie dürfen den Kopf nicht in den Sand stecken“, rät der Versicherungsberater. Wenn das Konto mal nicht gedeckt ist, dann sollte man sich unbedingt an die jeweilige Sozialversicherung wenden. Dann gibt es zwei Optionen: man kann einen Zahlungsaufschub oder eine Beitragsstundung beantragen.

 

Die SVLFG gewähre einen Zahlungsaufschub bis drei Monate, erklärt Fanck. Die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit empfehle er daher besonders, wenn der Landwirt weiß, dass die EU-Fördergelder vorgezogen im Oktober oder November ausgezahlt werden. „Der Aufschub eignet sich außerdem für den Umlagebeitrag 2017 der Berufsgenossenschaft, der am 17. September fällig wird“, rät der Experte.

 

Für den Zahlungsaufschub benötige die Versicherung jedoch einen Nachweis, dass tatsächlich die Dürre die Ursache für den Liquiditätsengpass ist. Die Prüfung sei allerdings recht einfach, meint Fanck. Ist der Zahlungsaufschub einmal gewährt, wird für jeden Monat ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Betrages berechnet.

 

In extremen Situationen, in denen der landwirtschaftliche Unternehmer für mehrere Monate in einer finanziellen Krise steckt, könne die SVLFG auch Beiträge stunden. Dafür müsse der Antragsteller allerdings seine aktuelle Einkommenslage wie auch deine Vermögensverhältnisse offenlegen, so Fanck. Wenn eine Stundung in Folge dessen gewährt wird, muss der Landwirt innerhalb von einem Jahr alle Beitragsrückstände in Raten abbezahlen. Oberdrauf kommen Stundungszinsen vom 1,12 %.

 

Grundsätzlich rät Hartmut Fanck sich in schwierigen Lagen zusätzlich an die Hausbank oder auch den Wirtschaftsberater der Landwirtschaftskammer zu wenden. Außerdem seien zeitverzögerte Einsparungen beim Alterskassenbeitrag möglich. Die Zuschüsse richten sich nach dem letzten Einkommenssteuerbescheid und werden auch in schwierigen Phasen nicht neu berechnet.  Fanck rät jedoch die Steuererklärung für ein schlechtes Jahr früh abzugeben und mit dem neuen Steuerbescheid schnellst möglich zur Alterskasse zu gehen. „Der Zuschuss wird dann zwar nur mit zeitlichem Verzug gewährt, er wird dann aber solange gezahlt, bis ein neuer Steuerbescheid mit einem eventuell wieder höheren Einkommen ausgefertigt wird“, erklärt der Versicherungsfachmann.

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