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Tötung männlicher Küken: NRW-Verbotsantrag passiert Bundesrat

Der Bundesrat hat mit großer Mehrheit dem Antrag aus Nordrhein-Westfalen zugestimmt, der das Töten von männlichen Eintagsküken schnell und gesetzlich verbindlich unterbinden soll. Die Änderung verbietet das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund aus ökonomischen Gründen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat hat mit großer Mehrheit dem Antrag aus Nordrhein-Westfalen zugestimmt, der das Töten von männlichen Eintagsküken schnell und gesetzlich verbindlich unterbinden soll. Die Änderung verbietet das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund aus ökonomischen Gründen.


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Im Agrarausschuss des Bundesrates hatte es Anfang des Monats eine große Mehrheit für den Antrag aus Nordrhein-Westfalen gegeben. In Deutschland werden in der Legehennenproduktion jedes Jahr rund 50 Millionen männliche Küken ohne vernünftigen Grund direkt nach dem Schlüpfen getötet. Als erstes Bundesland hatte NRW durch einen Erlass an die Veterinärbehörden des Landes die Debatte um ein Verbot bereits im September 2013 ins Rollen gebracht.


Nachdem im Frühjahr 2015 auf die Klagen mehrerer Brütereien das Verwaltungsgericht Minden entsprechende Tötungsuntersagungen der Behörden für unzulässig erklärt hatte, wurde von NRW eine Initiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Der nordrhein-westfälische Verbraucherschutz- und Landwirtschaftsminister Johannes Remmel begrüßte die Entscheidung der Länderkammer und forderte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) auf, unverzüglich ein Gesetz zum Ausstieg aus der Kükentötung vorzulegen.

 

NRW-Landwirtschaftsminister JohannesRemmel (Grüne) begrüßte das Urteil: „Der Bundesrat hat den Weg für das Verbot frei gemacht. Es ist ein wichtiger Schritt, um dem sinnlosen Töten von Tieren, besonders der männlichen Eintagsküken, ein Ende zu setzen und die Länder erwarten, dass Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) jetzt dem Votum des Bundesrates folgt und nicht wieder auf Zeit spielt – zu Gunsten von Lobby-Verbänden.“ Remmel kritisierte in diesem Zusammenhang eine seiner Meinung nach zu zögerliche Haltung Schmidts: „Seit Monaten kündigt Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt immer wieder ein stärkeres Vorgehen gegen diese Tötungspraxis an, doch was dann kommt, entpuppt sich als Luftnummer. Anstatt endlich das Tierschutzgesetz zu ändern, versteckt er sich hinter wohlklingenden Absichtsbekundungen und Forschungsvorhaben. Er ist damit nicht mehr als ein Ankündigungsminister ohne Substanz. Es ist jetzt Aufgabe des Bundesgesetzgebers, für eine eindeutige Ermächtigungsgrundlage im Tierschutzgesetz zu sorgen, damit die Länder das Tötungsverbot wirkungsvoll umsetzen können – und damit einen Auftrag aus der Verfassung, der der Tierschutz Staatsziel ist, endlich nachzukommen.“

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