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Totale Transparenz bei Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird Pflicht

Volle Transparenz bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird Pflicht. Das EU-Parlament verabschiedete in Straßburg neue Transparenzrichtlinien für die EU-Lebenmittelsicherheitsbehörde. Künftig müssen in einem EU-Register alle Studien von Antragstellern in der Prüfungsphase veröffentlicht werden als Folge der Stoppt Glyphosat Bürgerinitiative.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Weiterzulassung von Glyphosat in der Landwirtschaft wird neuen Transparenzregeln unterworfen. Das EU-Parlament hat am Mittwoch in Straßburg in seiner letzten regulären Sitzungswoche vor den EU-Wahlen im Mai die Kompetenzen der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (Efsa) bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wesentlich gestärkt.

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Künftig müssen alle wissenschaftlichen Studien bei einem Antragsverfahren für eine Neu- oder Weiterzulassung schon in der Bewertungsphase öffentlich gemacht werden. So soll ein gemeinsames europäisches Register der in Auftrag gegebenen Studien geschaffen werden, um sicherzustellen, dass Unternehmen, die eine Zulassung beantragen, keine für sie nachteiligen Studien unter Verschluss halten.

Die neuen Regeln sind die Folge der Europäischen Bürgerinitiative “Stopp Glyphosat“, die im Jahre 2017 die mangelnde Transparenz der wissenschaftlichen Studien zur Bewertung der Wiederzulassung von Glyphosat mit mehr als einer Million Unterschriften aufgeworfen hatten.

Das dem Bundeslandwirtschaftsministerium unterstellte Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) war als federführende europäische Bewertungsstelle in die Kritik geraten, die von Monsanto offensichtlich zurückgehaltenen kritischen Studien über Glyphosat nicht wissenschaftlich korrekt berücksichtigt zu haben.

Deutschland erstmals als Hauptgutachter bei Glyphosat nicht mehr berücksichtigt

Ebenfalls am Mittwoch hat der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) in Brüssel - in dem alle EU-Staaten repräsentiert sind - auf Vorschlag der EU-Kommission beschlossen, künftig die Bewertung von neuen Wirkstoffen in der Lebensmittelkette und Landwirtschaft nicht mehr einem EU-Land allein als Hauptgutachter zu überlassen.

So wurde einstimmig entschieden, gleichzeitig vier EU-Länder mit dem politischen Prozess um die Neuzulassung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat zu betrauen. Als Berichterstatter für die Erstellung wissenschaftlicher Studien betraut wurden Frankreich, Schweden, Ungarn und die Niederlande bestimmt. Deutschland wurde erstmals von einem Bewertungsauftrag ausgenommen, was in Brüssel als eine Art Misstrauensvotum gegenüber der Arbeit des BfR gewertet wird.

Die vier ausgewählten Länder bilden die sogenannte Bewertungsgruppe für Glyphosat (AGG). Die AGG wird beauftragt, ein entsprechendes Antragsdossier von Herstellern zu prüfen. Im Jahre 2021 sollen sie einen gemeinsamen Entwurf für einen Bericht über die Beurteilung der Zulassungsverlängerung an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übergeben.

Zuletzt war Glyphosat Ende 2017 für fünf weitere Jahre bis zum 15. Dezember 2022 zugelassen worden. Berichterstatter war damals das BfR aus Deutschland. Der Prozess einer möglichen Weiterzulassung von Glyphosat muss mindestens drei Jahre vor dem Auslaufen beginnen, also spätestens am 15. Dezember dieses Jahres.

Der EU-Ministerrat muss den mit großer Mehrheit angenommen Transparenzregeln für Pflanzenschutzmittel in der Lebensmittelkette noch zustimmen, was als reine Formsache gilt.

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