Traktoren und Landmaschinen von CO2-Minderungszielen ausgenommen
Die EU-Gesetzgeber planen derzeit nicht, schwere Landmaschinen wie Trecker, Mähdrescher oder Erntemaschinen in die geplante CO2-Verordnung und Euronorm für schwere Nutzfahrzeuge im Straßenverkehr ab 2030 einzubeziehen. Die Landwirtschaft bleibt bei den CO2-Minderungszielen noch ausgespart. Hybrid-Antriebsaggregate entwickelt derweil die TU Dresden
Lesezeit: 2 Minuten
Brüssel bestätigt weitergehende Ausnahmeregelung für Europas Landwirte. Dieselbetriebene landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, wie Traktoren, Mähdrescher oder Erntemaschinen sollen nicht in die geplante Verordnung über CO2-Normen für schwere Nutzfahrzeuge aufgenommen werden. Dies erfuhr top agrar von Dienststellen der EU-Kommission.
Beim kommenden EU-Umweltministerrat am Donnerstag (20.12.) nächste Woche beraten die EU-Umweltminister über eine allgemeine Ausrichtung über die Einbeziehung von schweren Nutzfahrzeugen wie Lkw-Zugmaschinen sowie Arbeitsmaschinen im Bausektor bis 2030 in die europäische CO-Minderungsstrategie.
Die von der EU-Kommission Ende November vorgelegte langfristige Strategie zu Verringerung der Treibhausgasemission bis zum Jahre 2050 verfolgt das Ziel eines kohlenstofffreien Europas in allen Wirtschaftsbereichen.
Es gebe derzeit keine Überlegungen bei den europäischen Gesetzgebern Rat, Parlament und EU-Kommission, so war aus Brüsseler Quellen zu erfahren, auch Landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge in CO2-Normen oder Minderungsziele konkret einzubeziehen.
CO2-Emissionen aus schweren Nutzfahrzeugen machten in der EU im Jahre 2017 rund sechs Prozent der Gesamtemissionen und 25 Prozent der CO2-Emissionen im Straßenverkehr aus.
Ein Schweizer Landmaschinenhersteller entwickelt neue Antriebskonzepte für die Landmaschinen der Zukunft. Gemeinsam mit der TU Dresden entwickelten die Schweizer Umwelt-Tüftler ein Hybrid-Kraftpaket, das die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft auf der Agritechnica in Hannover mit einer Silbermedaille prämierte.
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Brüssel bestätigt weitergehende Ausnahmeregelung für Europas Landwirte. Dieselbetriebene landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, wie Traktoren, Mähdrescher oder Erntemaschinen sollen nicht in die geplante Verordnung über CO2-Normen für schwere Nutzfahrzeuge aufgenommen werden. Dies erfuhr top agrar von Dienststellen der EU-Kommission.
Beim kommenden EU-Umweltministerrat am Donnerstag (20.12.) nächste Woche beraten die EU-Umweltminister über eine allgemeine Ausrichtung über die Einbeziehung von schweren Nutzfahrzeugen wie Lkw-Zugmaschinen sowie Arbeitsmaschinen im Bausektor bis 2030 in die europäische CO-Minderungsstrategie.
Die von der EU-Kommission Ende November vorgelegte langfristige Strategie zu Verringerung der Treibhausgasemission bis zum Jahre 2050 verfolgt das Ziel eines kohlenstofffreien Europas in allen Wirtschaftsbereichen.
Es gebe derzeit keine Überlegungen bei den europäischen Gesetzgebern Rat, Parlament und EU-Kommission, so war aus Brüsseler Quellen zu erfahren, auch Landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge in CO2-Normen oder Minderungsziele konkret einzubeziehen.
CO2-Emissionen aus schweren Nutzfahrzeugen machten in der EU im Jahre 2017 rund sechs Prozent der Gesamtemissionen und 25 Prozent der CO2-Emissionen im Straßenverkehr aus.
Ein Schweizer Landmaschinenhersteller entwickelt neue Antriebskonzepte für die Landmaschinen der Zukunft. Gemeinsam mit der TU Dresden entwickelten die Schweizer Umwelt-Tüftler ein Hybrid-Kraftpaket, das die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft auf der Agritechnica in Hannover mit einer Silbermedaille prämierte.