Durch die Vielzahl von Auflagen ist es oft besser, den Schlepper und die Anhänger mit einer bbH von 40 km/h zuzulassen. Der Zeitvorteil von 50 km/h-Gespannen ist unter normalen landwirtschaftlichen Einsatzverhältnissen oft nicht groß. Das haben wir auch bei vielen Testfahrten auf unserem Standard-Rundparcours im Münsterland festgestellt.
Für den 40 km/h-Schlepper ohne Anhänger reicht meist der Führerschein der Klasse „L“. Wer Anhänger mitführen will, muss eine Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h einhalten. Mit dem Führerschein der Klasse „T“ dürfen auch 16-Jährige mit Anhänger 40 km/h schnell fahren. Ist der Fahrer mir seinem T-Schein unter 18 und mit einem 50 km/h-Schlepper unterwegs, fährt er ohne Fahrerlaubnis – ebenfalls eine Straftat.
Selbst bei gewerblichen Transporten brauchen Fahrzeuge bis 40 km/h kein Kontrollgerät.
Auch gewerbliche Fahrer von Fahrzeugen bis 45 km/h bbH sind von der Pflicht zur Berufskraftfahrerqualifikation freigestellt.
Bis 40 km/h müssen Traktoren und Anhänger nur alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Der 50er ist jedes Jahr fällig, je nach Gewicht kommt eine halbjährliche Sicherheitsprüfung noch dazu.
Auch die maximal erlaubte Stützlast auf die Anhängerkupplung richtet sich nach der bbH. Bis 40 km/h sind bis zu 4 t erlaubt (je nach Typenschild an der Kupplung).
Traktoren mit 40 km/h haben oft den gleichen Antriebsstrang wie die 50 km/h-Variante des gleichen Modells. Der 40er erreicht seine Höchstgeschwindigkeit bei geringerer Drehzahl. Das zahlt sich beim Verbrauch aus, vor allem, wenn im Betrieb Fahrer mit Bleifuß unterwegs sind.
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Durch die Vielzahl von Auflagen ist es oft besser, den Schlepper und die Anhänger mit einer bbH von 40 km/h zuzulassen. Der Zeitvorteil von 50 km/h-Gespannen ist unter normalen landwirtschaftlichen Einsatzverhältnissen oft nicht groß. Das haben wir auch bei vielen Testfahrten auf unserem Standard-Rundparcours im Münsterland festgestellt.
Für den 40 km/h-Schlepper ohne Anhänger reicht meist der Führerschein der Klasse „L“. Wer Anhänger mitführen will, muss eine Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h einhalten. Mit dem Führerschein der Klasse „T“ dürfen auch 16-Jährige mit Anhänger 40 km/h schnell fahren. Ist der Fahrer mir seinem T-Schein unter 18 und mit einem 50 km/h-Schlepper unterwegs, fährt er ohne Fahrerlaubnis – ebenfalls eine Straftat.
Selbst bei gewerblichen Transporten brauchen Fahrzeuge bis 40 km/h kein Kontrollgerät.
Auch gewerbliche Fahrer von Fahrzeugen bis 45 km/h bbH sind von der Pflicht zur Berufskraftfahrerqualifikation freigestellt.
Bis 40 km/h müssen Traktoren und Anhänger nur alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Der 50er ist jedes Jahr fällig, je nach Gewicht kommt eine halbjährliche Sicherheitsprüfung noch dazu.
Auch die maximal erlaubte Stützlast auf die Anhängerkupplung richtet sich nach der bbH. Bis 40 km/h sind bis zu 4 t erlaubt (je nach Typenschild an der Kupplung).
Traktoren mit 40 km/h haben oft den gleichen Antriebsstrang wie die 50 km/h-Variante des gleichen Modells. Der 40er erreicht seine Höchstgeschwindigkeit bei geringerer Drehzahl. Das zahlt sich beim Verbrauch aus, vor allem, wenn im Betrieb Fahrer mit Bleifuß unterwegs sind.