Der Wolf breitet sich in Niedersachsen immer weiter aus. Im angrenzenden Landkreis Vechta und auf dem Gebiet der dortigen Gemeinde Goldenstedt wurden in den letzten Wochen zahlreiche Nutztiere, in der Regel Schafe, vom Wolf gerissen.
Zwar werden Schäden ab jetzt über die "Förderrichtlinie Wolf" erstattet. Die darin vorgesehene Förderkulisse Herdenschutz gilt aber nicht für den Landkreis Vechta. Der CDU-Abgeordnete Dr. Stephan Siemer prangert diese Ungerechtigkeit nun in einem Brief an die Regierung an.
„Die betroffenen Nutztierhalter stehen vor der Frage, ob sie im Interesse des Wohls der Tiere ihre Tierhaltung aufgeben oder ihre Herden durch präventive Maßnahmen (z. B. in Form eines kostspieligen Zaunbaus) schützen“, so der Politiker aus Vechta in seinem Brief. Da sie die Ausbreitung des Wolfs nicht zu vertreten hätten und der Wolf keine natürlichen Feinde hat, stehe die Forderung im Raum, dass das Land die Schäfer bei der Umsetzung von umfassenden Schutzmaßnahmen für die Schafe im Sinne des Tierwohls finanziell unterstützt.
„Bisher fordert das Land für die amtliche Feststellung eines ortskundigen Wolfs den sogenannten C1-Nachweis, also z. B. ein eindeutiges Foto oder eine DNA-Feststellung. Die Einreichung eines solches Fotos ist schwierig, der Nachweis langwierig. Den Schäfern und ihren Tieren muss aber aus Sicht von Experten unmittelbar geholfen werden“, kritisiert Siemer. Er fordert, dass der Landkreis Vechta unmittelbar in die Förderkulisse Herdenschutz aufgenommen werden muss.
Regierung sieht keine Beweise für den Wolf in Vechta
Das Hannoveraner Agrarministerium antwortete dem CDU-Politiker daraufhin, dass der Landkreis Vechta später in der Förderkulisse Herdenschutz berücksichtigt werden könnte, sofern hinreichende Nachweise vorliegen. Dieses sei gegenwärtig nicht der Fall. Der sicherste Nachweis sei mit Hilfe von DNA, heißt es weiter. Die amtliche Feststellung des Verursachers ausschließlich basierend auf der protokollierten Spurenlage sei zwar grundsätzlich möglich, jedoch in vielen Fällen nicht hinreichend aussagefähig.
Förderanträge für Präventionsmaßnahmen können nach Auskunft des Ministeriums im LK Vechta gegenwärtig nur von durch konkrete Nutztierrisse betroffenen Nutztierhaltern beantragt werden. Die vorgenannte amtliche Feststellung über den Wolf als Verursacher der Nutztierrisse ist jeweilige Voraussetzung für die Beantragung von Präventionsmaßnahmen. Diese begrenzten Fördermöglichkeiten gelten bis zur möglichen Aufnahme des Landkreises in die Förderkulisse Herdenschutz.
Als Sofortmaßnahme hält sowohl der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als auch der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. diverses Zaunmaterial inkl. Zubehör für den Bedarfsfall vor, welches von durch den Wolf betroffenen Nutztierhaltern jederzeit und unentgeltlich leihweise in Anspruch genommen werden kann.
Mittel werden verdoppelt
Zur Finanzierung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen wird der Mittelansatz ab 2015 von 50.000 Euro auf 100.000 Euro jährlich im Landeshaushalt angehoben, erklärt das Ministerium weiter. Der tatsächliche Bedarf in Niedersachsen sei aber nicht genau bezifferbar.
Der Mitteleinsatz für Förderungen von Präventionsmaßnahmen z. B. des Freistaates Sachsen für den Zeitraum 2007 bis 2013 sei der Landesregierung bekannt. Es wurden im vorgenannten Zeitraum durchschnittlich ca. 30.000 Euro jährlich an Förderbeträgen durch den Freistaat für präventiven Herdenschutz gewährt. Diese Beträge könnten jedoch allenfalls nur als grober Anhaltspunkt für einen Bedarf in Niedersachsen herangezogen werden. Man werde allerdings in Zukunft stets die notwendigen Mittel bereithalten, so die Antwort.
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