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topplus GAP-Reform

UBA bescheinigt Greening wenig Umweltwirkung für hohe Kosten

Das Umweltbundesamt (UBA) zieht aus dem Greening seit der GAP-Reform von 2015 eine magere Bilanz. Die neue Agrarreform ab 2023 soll es besser machen und mehr Anreize für Umweltmaßnahmen setzen.

Lesezeit: 4 Minuten

Das 2015 eingeführte Greening hat nur wenige Umwelteffekte mit sich gebracht. Zu dieser Einschätzung kommt das Umweltbundesamt (UBA) in einer Auswertung. Die Umweltwirkungen des Greening seien gering und nur mit einem hohen Mitteleinsatz erreicht worden, heißt es in einer Studie des Thünen-Instituts zur Evaluierung der Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) aus Sicht des Umweltschutzes, die im Auftrag des UBA erstellt wurde.

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Aufgrund der Einführung des Greenings hätten die Betriebe ihr Produktionsprogramm, wenn überhaupt, meist nur geringfügig ändern müssen. Die Vielfalt der Ackerkulturen auf lokaler und regionaler Ebene habe sich mit der Einführung des Greenings nicht geändert, heißt es in der Studie.

Brachflächen nehmen wieder zu

Positiv vermerkten die Autoren allerdings, dass der jahrelange Rückgang von ökologisch wertvollen Flächen gestoppt werden konnte und Brachflächen im Zeitraum von 2010 bis 2016 wieder zugenommen haben. Im Vergleich zu den frühen 2000er Jahren kam es allerdings trotzdem zu einem deutlichen Flächenverlust bei den Brachen.

Dauergrünland erholt sich leicht

Die Dauergrünlandfläche hat nach einer drastischen Abnahme von mehr als 0,5 Mio. ha seit 1999 zwischen 2014 und 2019 wieder um rund 130.000 ha zugenommen. Somit konnte der Trend des Grünlandverlusts nach der Reform zunächst gestoppt werden. Dennoch heißt es in der Studie: "Insgesamt ist die erreichte Zunahme bei Brachen und Dauergrünland nicht ausreichend, um deutliche Verbesserungen beim Umwelt- und Naturschutz zu erzielen."

Reduktion von Pflanzenschutz noch am Anfang

Zu wenig passiert ist danach auch beim Pflanzenschutzeinsatz. Laut der Studie hat die Umsetzung des Greenings nur zu einer sehr geringen Abnahme des Umweltrisikos durch Pflanzenschutzmittelanwendungen geführt. Zwar sei die Fläche, auf der keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht wurden, etwa Brachen oder streifenförmige Elemente, in Brandenburg um 23% und in Niedersachsen um 33% bezogen auf den Basiszeitraum (2010-2014) gestiegen, "allerdings entspricht dies nur 4,4% beziehungsweise 2,5% der für die Analyse berücksichtigten Ackerfläche", heißt es in der Studie. Um das Umweltrisiko durch Pflanzenschutzmitteleinsatz deutlicher zu mindern, müsste eine Veränderung der Flächennutzung hin zu risikoarmen Nutzungstypen/ Produktionsverfahren in deutlich höheren Anteilen stattfinden, schlussfolgern die Autoren.

Landwirte präferieren Maßnahmen mit geringen Kosten

Seit dem Jahr 2015 sind 30% der Direktzahlungen an die drei Greening-Auflagen Anbaudiversifizierung, Grünlanderhalt und die Einrichtung Ökologischer Vorrangflächen (OVF) gebunden. Die landwirtschaftlichen Betriebe erhalten rund 85 €/ha, wenn sie alle Auflagen des Greenings einhalten. Darüber fließen laut der Studie jährlich 1,5 Mrd. € an landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland. Die Kosten der Umsetzung dieser drei Auflagen für die Betriebe liegen jedoch nur bei 190 Mio. €.

Pauschale Förderung als Kernproblem

Aus Sicht des UBA werden ökologisch wertvolle Greening-Maßnahmen wie das Bereitstellen von mehrjährigen Brachen und Blühstreifen bisher nicht ausreichend umgesetzt, um nennenswerte ökologische Effekte zu erzielen. Verantwortlich dafür seien die regionalen und betrieblichen Kostenunterschiede. So sei für Betriebe in Intensivregionen der Anreiz zum Umsetzen von ambitionierten Maßnahmen wie das Anlegen von Blühstreifen bisher gering, da für sie der Verzicht auf produktive Flächen mit hohen Gewinneinbußen einhergehe. Für Betriebe mit Flächen auf weniger fruchtbaren Böden sei es hingegen mit den Prämien attraktiver, Flächen aus der Produktion zu nehmen. Deshalb würden ökologisch hochwertige Maßnahmen in Intensivregionen seltener umgesetzt.

Neue GAP ab 2023 soll auf Anreize setzen

Für die anstehende Umsetzung der GAP in der kommenden Förderperiode ab 2023 zieht das UBA die Schlussfolgerung, dass Umweltmaßnahmen nur mit passgenauen finanziellen Anreizen bundesweit in nennenswertem Umfang umgesetzt werden. Durch eine anreizbasierte Förderprämie könne die Anzahl von Brachflächen deutlich erhöht werden – bei gleichen Kosten für die landwirtschaftlichen Betriebe, heißt es in der Studie. Die bisherigen pauschalen Flächenförderungen seien jedoch deutlich ineffizienter als standortspezifische Förderungen. Die Fördersätze für die ab 2023 neuen Öko-Regelungen (Eco-Schemes) in der Ersten Säule müssten daher nach Standorten und nach ökologischer Ambition differenziert werden.

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