Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Überforderter Milchviehhalter wegen Tierquälerei verurteilt

Das Amtsgericht Sigmaringen hat einen 48-jährigen Landwirt aus dem Kreisgebiet quälerischen Tiermisshandlung durch Unterlassen in 30 Fällen für schuldig befunden. Der Mann muss eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro zahlen und darf ein Jahr lang keine Tiere mehr halten.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Amtsgericht Sigmaringen hat einen 48-jährigen Landwirt aus dem Kreisgebiet quälerischen Tiermisshandlung durch Unterlassen in 30 Fällen für schuldig befunden. Der Mann muss eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro zahlen und darf ein Jahr lang keine Tiere mehr halten.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Wie die Schwäbische Zeitung berichtet, warf die Staatsanwaltschaft dem Mann sowie seinem 78-jährigen Vater und seiner 76-jährigen Mutter vor, zahlreiche Rinder über Wochen hinweg mangelhaft ernährt und gepflegt sowie erkrankte Tiere nicht tierärztlich behandelt zu haben. Unter anderem sollen einige der Tiere stark abgemagert gewesen und die Klauenpflege erheblich vernachlässigt worden sein. Eine angebundene Kuh habe auf einer Gummimatte unter starken Schmerzen beim Stehen gelitten – sie wurde später von dem 48-jährigen Angeklagten mit einem Bolzenschussgerät getötet.


Aufgedeckt hatten dies Mitarbeiter des Landratsamtes Sigmaringen bei mehreren Kontrollen. Hier stellten sie gravierende Mängel bei der Tierhaltung in den drei Herden der Familie fest. „Die Tiere in der Mutterkuhhaltung und im Maststall waren teils hochgradig abgemagert und unterernährt“, schilderte eine Veterinärin laut der Zeitung. In beiden Ställen seien die Buchten stark verschmutzt und verkotet gewesen, in der Milchviehhaltung habe es besser ausgesehen.


Der Landwirt zeigte sich anschließend geständig und begründete dies mit Überforderung. Die Familie habe in Eigenregie Restarbeiten beim Maststallbau erledigen müssen. Zudem habe sich der Angeklagte in Verhandlungen mit Privatleuten befunden, um eine Wasserleitung für besagten Stall auf deren Grundstücken verlegen zu dürfen. Zur getöteten Kuh sagte er: „Es tut mir unendlich leid für die Kuh. Ich habe damals einfach keine Zeit gehabt, um die Vorgaben der Veterinäre des Landratsamts umzusetzen.“


Der Betrieb hat die Tierhaltung inzwischen aufgegeben. Der Maststall ist verpachtet und der Milchviehstall wird als Maschinenhalle genutzt. Der damals gepachtete Stall für die Mutterkuhhaltung soll wieder an den Eigentümer zurückgegangen sein. Standbein heute sei der Futter- und Ackerbau. Dennoch läuft seit Januar dieses Jahres ein Insolvenzverfahren. Seine Schulden gab der wegen Betrugs vorbestrafte Mann mit 750.000 Euro an – diese seien durch den Bau des Maststalls entstanden, so die Schwäbische Zeitung.


Urteil: 80 Tagessätze zu je 30 Euro (2400 Euro). Das Verfahren gegen den Vater des Angeklagten wurde eingestellt. Ebenso das gegen die Mutter – sie muss allerdings 700 Euro an das Sigmaringer Tierheim bezahlen.


Ein ähnlicher Fall wurde auch letzte Woche verhandelt, mehr dazu unten...

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.