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topplus Einigung in Brüssel

Übergangsverordnung für Agrarzahlungen bis 2023 steht

Ab 2021 beginnt die neue EU-Finanzperiode für die Agrarzahlungen. Weil die Agrarreform bis dahin nicht fertig wurde, haben sich der EU-Rat und Parlament auf Übergangsregelungen bis 2023 geeinigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Unter deutschem Vorsitz haben die Verhandler des Rates und des Europäischen Parlaments eine politische Einigung über die Übergangsregelung zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) für die Jahre 2021 und 2022 erzielt. Das teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mit.

Mit der Übergangsverordnung erhalten Europas Landwirte zunächst Planungssicherheit. Denn durch die Einigung können Direktzahlungen und Förderprogramme der 2. Säule in den Jahren 2021 und 2022 weitergeführt werden.

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Der ausgehandelte Text muss nun noch vom Rat und dem Europäischen Parlament bestätigt werden. Der Agrarrat wird voraussichtlich auf seiner Tagung am 15. und 16. Dezember 2020 das Paket formal beschließen. Die Übergangsverordnung ist politisch nicht umstritten, daher ist mit einer Zustimmung zu rechnen.

Das Paket enthält auch eine Einigung über die zusätzlichen 8,07 Mr. € aus dem europäischen Konjunkturprogramm. Mehr als ein Drittel dieser Mittel (37%) sind für Klima-, Umwelt- und Tierschutzmaßnahmen und mehr als die Hälfte des Gesamtbudgets (55%) für Maßnahmen der sozialen und digitalen Transformation vorgesehen. Diese sollen dazu beitragen, den Übergang zu Praktiken wie Präzisionslandwirtschaft zu beschleunigen, die Digitalisierung in ländlichen Gebieten voran zu bringen und die lokalen Märkte zu stärken.

Noch gibt es allerdings weder einen gemeinsamen Beschluss aller EU-Institutionen auf einen EU-Haushalt von 2021 bis 2027 noch auf eine Gemeinsame EU-Agrarpolitik (GAP), die die Auszahlung der Agrarzahlungen bis 2027 bestimmen soll. Die abschließende Einigung auf den bereits vollständig ausgehandelten EU-Finanzrahmen scheitert derzeit am Veto von Polen und Ungarn, die gegen die Bindung von EU-Geldern an die Einhaltung von rechtsstaatlichen Prinzipien protestieren.

Zur Agrarreform treffen sich diese Woche wieder Rat, Parlament und Kommission in den Trilogverhandlungen und loten aus, wie aus ihren drei Positionen eine GAP werden kann. Dabei geht es derzeit vor allem darum, ob die EU-Kommission noch Details, die über die Beschlüsse von EU-Rat und EU-Parlament hinaus gehen, ein verhandeln kann. Das betrifft vor allem den Umfang und die Ausgestaltung von Eco-Schemes und die Voraussetzungen für den Erhalt der Basisprämie. Mit einer Einigung der Trilog-Verhandlungspartner auf eine GAP, die dann ab 2023 angewendet würde, wird aktuell zwischen Februar bis Mai 2021 gerechnet.

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